Energieausweis ist bei Neuvermietung Pflicht
Der Energieausweis zeigt, wie energieeffizient ein GebÀude ist. Verpflichtend ist der Ausweis immer, wenn ein GebÀude neu gebaut, saniert, verkauft oder neu vermietet werden soll, erklÀrt die Verbraucherzentrale Sachsen.
Bei der Vermietung mĂŒssen die wichtigsten Kenndaten des Ausweises schon in der Immobilienanzeige genannt werden. Bei der Besichtigung eines Hauses oder einer Wohnung muss der Vermieter den Ausweis oder eine Kopie unaufgefordert aushĂ€ndigen oder gut sichtbar aushĂ€ngen.
GrundsĂ€tzlich gibt es den Energieausweis als Bedarfs- oder als Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis enthĂ€lt die Kennwerte fĂŒr den Energiebedarf, der Verbrauchsausweis diejenigen fĂŒr den Energieverbrauch. Der Energiestandard des GebĂ€udes wird mittels Energieeffizienzklassen von A+ bis H veranschaulicht.