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Veggie-Speck darf nicht mehr Speck heißen: EU plant Verbot


EU-Kommission streitet
Veggie-Speck soll nicht mehr Speck heißen dürfen

Von t-online, dom

20.07.2025 - 14:58 UhrLesedauer: 2 Min.
Speckschwarten vom Schwein: Die Begriffe "Speck" oder "Keule" sollen tierischen Produkten vorbehalten bleiben.Vergrößern des Bildes
Speckschwarten vom Schwein: Die Bezeichnungen Speck oder Keule sollen tierischen Produkten vorbehalten bleiben. (Quelle: PBA)
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Die EU-Kommission plant neue Regeln für vegane Produkte. Begriffe wie Filet oder Keule sollen für pflanzliche Alternativen künftig verboten werden. Doch die Kritik ist groß.

Ein neuer Streit über Bezeichnungen wie Speck, Rippchen, Keule oder Filet für pflanzliche Alternativen bahnt sich an: Die EU-Kommission hat einen Vorschlag eingebracht, wonach 29 fleischbezogene Begriffe künftig ausschließlich Produkten tierischen Ursprungs vorbehalten und damit geschützt bleiben sollen. Das berichtet die "Lebensmittel Zeitung".

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Ziel der geplanten Reform der EU-Verordnung Nr. 1308/2013 sei es, die Transparenz innerhalb des Binnenmarkts zu stärken – insbesondere mit Blick auf die Zusammensetzung von Lebensmitteln. Verbraucher sollen besser informiert werden, gerade wenn sie auf bestimmte Nährwerte achten, die traditionell mit Fleischprodukten verbunden sind. Zudem hätten fleischbezogene Begriffe häufig auch kulturelle Bedeutung. Die "Anerkennung der natürlichen Zusammensetzung von Fleisch" diene somit sowohl dem Interesse der Erzeuger als auch der Konsumenten in der EU, so die Kommission.

"Verschwendung öffentlicher Gelder"

Ob der Vorschlag eine Mehrheit im Europäischen Parlament finden wird, ist derzeit offen. Schon 2020 war ein ähnlicher Versuch gescheitert. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich im Oktober 2024 gegen ein pauschales Verbot ausgesprochen. Damals hatte er eine entsprechende Regelung der französischen Regierung gekippt. Der EuGH urteilte, dass EU-Mitgliedsstaaten nicht pauschal untersagen dürfen, Begriffe wie Wurst oder Speck für pflanzliche Produkte zu verwenden, zumindest nicht ohne klare Definitionen.

Die European Vegetarian Union (EVU), die damals gemeinsam mit Beyond Meat klagte, zeigte sich irritiert über den neuen Vorstoß. Der EuGH habe klar festgestellt, dass die bestehende Gesetzeslage ausreichend sei, um Verbraucherschutz und Transparenz zu gewährleisten. Auch die EU-Kommission selbst habe dies in der Vergangenheit wiederholt betont.

"Wir verfügen über zahlreiche Daten aus verschiedenen EU-Ländern, die zeigen: Verbraucher lassen sich durch Begriffe wie 'vegane Wurst' nicht in die Irre führen", erklärte Rafael Pinto, EU-Politikmanager der EVU. Der Vorschlag der EU-Kommission dient seiner Meinung nach nicht dem Verbraucherschutz, sondern schränke Unternehmertum und Innovation unnötig ein. Die Einschränkung gängiger Bezeichnungen sei nicht nur überflüssig, sondern auch eine Verschwendung öffentlicher Gelder, so Pinto.

Verwendete Quellen
Transparenzhinweis

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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