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Lidl Plus: BGH prüft, ob Nutzerdaten als Bezahlung gelten


Kostenlos oder nicht?
Streit um "Lidl Plus"-App landet vor Bundesgerichtshof

Von t-online, dom

06.10.2025Lesedauer: 2 Min.
«Lidl Plus»-AppVergrößern des Bildes
Lidl-Plus: Mit der App können Kunden Rabatte sammeln und Sparaktionen einsehen. (Quelle: Sebastian Kahnert/dpa/dpa-bilder)
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Der Streit um die App des Discounters Lidl geht in die nächste Runde. Die Verbraucherschützer ziehen vor den Bundesgerichtshof.

Darf der Discounter Lidl in den Nutzungsbedingungen seiner App "Lidl Plus" von einer "kostenlosen" Nutzung sprechen, obwohl Kundinnen und Kunden dafür persönliche Daten preisgeben müssen? Über diese Frage wird nun der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart Revision eingelegt und die Klage damit an den BGH weitergeleitet, wie ein Sprecher des Verbands auf Anfrage der "Lebensmittel Zeitung" bestätigte.

"Frage höchstrichterlich klären lassen"

Das OLG Stuttgart hatte im September entschieden, dass Lidl weder einen Preis für die Datennutzung angeben müsse noch irreführend handele, wenn in den Vertragsbedingungen von einer "kostenlosen" Nutzung die Rede sei. "Der Begriff 'kostenlos' bringt lediglich und in zulässiger Weise zum Ausdruck, dass Verbraucher für die Nutzung der App und die erhofften Vorteile kein Geld bezahlen müssen", begründete der zuständige Senat das Urteil (Az. 6 UKl 2/25).

Vzbv-Vorständin Ramona Pop hatte die Entscheidung umgehend kritisiert: "Bonus-Apps sind keineswegs kostenlos. Verbraucherinnen und Verbraucher bezahlen Rabatte mit der Preisgabe persönlicher Daten." Nun wollen die Verbraucherschützer "die Frage zum Bezahlen mit Daten höchstrichterlich klären lassen", hieß es von Pop.

"Der Bundesgerichtshof nimmt die Frage, ob die Überlassung von Daten 'kostenfrei' erfolgt, nicht ganz so auf die leichte Schulter wie das OLG Stuttgart", werten die Experten der "Lebensmittel Zeitung". Dies zeige ein Vorlagebeschluss zum Europäischen Gerichtshof, den der BGH am heutigen Montag veröffentlichte. Darin wollen die Karlsruher Richter von ihren Luxemburger Kollegen wissen, ob der Begriff der "Kosten" in der EU-Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken "auch die Preisgabe personenbezogener Daten und Einwilligung in ihre Nutzung zu kommerziellen Zwecken" erfasst.

Verwendete Quellen
Transparenzhinweis

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