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Verbraucherschützer fordern: Diese sieben Lebensmittel sollten verboten werden


Verbraucherschützer fordern
Diese sieben Lebensmittel sollten verboten werden

Von Silke Ahrens

20.05.2020Lesedauer: 3 Min.
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Supermarkt: Nicht alles, was im Handel angeboten wird, ist unbedenklich.Vergrößern des Bildes
Supermarkt: Nicht alles, was im Handel angeboten wird, ist unbedenklich. (Quelle: Kwangmoozaa/getty-images-bilder)

Mentholzigaretten sind ab heute in der EU verboten. Doch es gibt auch andere Produkte, die nichts im Handel verloren haben. Angela Clausen von der Verbraucherzentrale NRW erklärt, welche Artikel ihrer Meinung nach aus den Regalen entfernt gehören.

Weil sie das Rauchen gerade für Einsteiger attraktiver machen, sind Mentholzigaretten ab dem 20. Mai in der EU verboten. Sie sind aber nicht die einzigen Waren, die im Handel negativ auffallen. Für Angela Clausen, die bei der Verbraucherzentrale NRW für den Bereich Lebensmittel und Ernährung zuständig ist, stehen folgende sieben Produkte auf der schwarzen Liste, wie sie t-online.de im Interview verrät:

1. CBD-Produkte

CBD (Cannabidiol) ist ein Extrakt, der aus Hanf gewonnen wird und der derzeit als neuartige Lebensmittelzutat gilt. Clausens Ansicht nach haben CBD-Produkte nichts auf dem Markt verloren. "CBD ist eine nicht zulässige Zutat. Neuartige Lebensmittelzutaten benötigen eine Zulassung und müssen dafür eine Sicherheitsprüfung durchlaufen und die gibt es für CBD bisher nicht." CBD soll eine schmerzlindernde Wirkung haben. Clausen meint dazu: "Lebensmittel sollen nicht zur Heilung, Linderung oder Behandlung von Krankheiten eingesetzt werden."

2. Arzneistoffe in Nahrungsergänzungsmitteln

Auch bestimmte Arzneistoffe, die in Nahrungsergänzungsmitteln enthalten sind, würde die Verbraucherzentrale gern vom Markt nehmen. Dazu gehört Melatonin, das häufig gegen Schlafstörungen eingesetzt wird, oder der Cholesterinsenker Rotschimmelreis. "Das sind Arzneistoffe und die haben unserer Auffassung nach in Lebensmitteln nichts verloren", sagt Clausen.

3. Zuckerhaltige Kinderprodukte

Viele Lebensmittel für Kinder enthalten mehr Zucker als vergleichbare Produkte für Erwachsene. Das prangert Clausen an: "Da nützt die Reduktionsstrategie von Ministerin Julia Klöckner bisher überhaupt nichts. Ich würde mir wünschen, dass alle Kinderlebensmittel, die nicht dem WHO-Nährwertprofil für Kinder entsprechen, vom Markt kämen."

4. Täuschende Produkte

Produkte, die Verbraucher im Supermarkt mit falschen Versprechungen oder einer irreführenden Verpackung täuschen, stehen auch auf der Liste der Verbraucherzentrale. "Luftverpackungen wären etwas, das ich verbieten würde", sagt Clausen.

5. Tierische Produkte ohne Haltungsform-Kennzeichnung

Aus den Supermarktregalen verbannen würde die Lebensmittelexpertin auch tierische Produkte wie Fleisch, die nicht eindeutig gekennzeichnet sind. "Grundsätzlich fände ich es sehr gut, wenn Verbraucher vor allem bei tierischen Lebensmitteln immer erkennen könnten, aus welcher Haltungsform sie stammen. Dass sie selbst, wenn Eier in einem Produkt verwendet werden, erkennen können, ob es sich um freilaufende Hühner handelte oder ob es Käfigeier sind."

6. Personalisierte Lebensmittel

Clausen ärgert sich zudem über Produkte, die den Anschein erwecken, sie würden speziell für den einen Verbraucher hergestellt. "Zum Beispiel ein Müsli, das anhand meiner DNA hergestellt wird, oder Diätpillen. Das ist einfach wissenschaftlich noch nicht evident. Das ist für mich Verbrauchertäuschung."

7. Hanfprodukte und Hanflebensmittel

"Hanfprodukte sind durchaus legal", erklärt Clausen. Sie würde sich aber einen Warnhinweis für Kinder auf solchen Lebensmitteln wünschen. "Geringe Spuren von THC sind immer enthalten. Das ist nicht verboten, aber meiner Ansicht nach für Kinder ungeeignet", sagt sie.

Problem der Lebensmittelüberwachung

Doch warum werden Produkte wie CBD-Öl oder Nahrungsergänzungsmittel mit Arzneistoffen überhaupt im Handel angeboten? Das Problem sei, dass alles, was als Lebensmittel angeboten werde, keine Zulassung brauche und von den Behörden daher vorher nicht geprüft werde. "Die Hersteller beziehungsweise Inverkehrbringer bringen ein Produkt auf den Markt und verkaufen es einfach. Sie sind dafür verantwortlich, dass es sicher ist", erklärt Clausen. Erst wenn die Lebensmittelüberwachung feststelle, dass es doch nicht sicher sei, könne sie eingreifen. "Die Lebensmittelüberwachung muss das dann aber erst mal beweisen. Damit ist unsere Überwachung massiv überlastet, weil Personalmangel herrscht", erklärt die Expertin.

Oft gebe es aber auch Probleme bei der Zuständigkeit oder Abgrenzung von Produkten. Für Arzneimittel ist die Arzneimittelüberwachung zuständig, für Nahrungsergänzungsmittel die Lebensmittelüberwachung. Manchmal enthalte ein Produkt nicht die pharmakologische Dosis, die benötigt würde, um als Arzneimittel am Markt zu sein, liege aber ganz knapp unter der Grenze. "Deswegen ist es ja nicht plötzlich ein Lebensmittel", sagt Clausen. "Das sind Abgrenzungsprobleme, bei denen wir eine viel klarere Rechtsvorgabe haben müssten und deutlichere Definitionen."

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
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