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Vornamen: Kinder in Mexiko dürfen nicht mehr Rambo heißen


Verrückte Vornamen
Kinder in Mexiko dürfen nicht mehr Rambo heißen

Von dpa-tmn, t-online, ap
Aktualisiert am 25.02.2014Lesedauer: 2 Min.
Vornamen: In Mexiko haben Eltern ihr Kind "Rambo" genannt. Das ist nun verboten.Vergrößern des BildesIn Mexiko haben Eltern ihr Kind "Rambo" genannt. Dieser und andere verrückte Vornamen sind jetzt verboten.
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Über sonderbare Vornamen von Promi-Kindern wundert sich niemand mehr. Aber auch ganz normalen Eltern rund um den Globus geht manchmal die Fantasie durch. Aktuellstes Beispiel: In Mexiko gibt es Kinder, die Rambo und Facebook genannt werden oder den Zweitnamen "Unterhose" verpasst bekommen.

Im mexikanischen Staat Sonora sollen Kinder jetzt gesetzlich vor solchen Vornamen geschützt werden. Insgesamt 61 Namen, die sich zumindest einmal in den Melderegistern Sonoras befinden, sind ab sofort verboten, wie Behördenleiterin Cristina Ramirez erklärt. Sie verweist unter anderem auf zwei Fälle im Ort Navojoa: Dort wurden kürzlich ein Mädchen Lady Di und ein Junge Juan Calzon (deutsch: Johann Unterhose) genannt. Facebook und Rambo stehen auch auf der Liste. Die Regelung soll dazu beitragen, dass Kinder später nicht wegen ihres Namens aufgezogen werden, sagt Ramirez.

Trend zu verrückten Vornamen auch in Deutschland

Auch in Deutschland lassen sich Eltern immer verrücktere Namen einfallen, um ihr Kind von der breiten Masse abzuheben. Zwar gibt es bei uns kein Namensgebungsgesetz, aber anhand von Verwaltungsvorschriften und Rechtsprechungen bemühen sich Standesbeamte, im Interesse der Kinder das Schlimmste zu verhindern. Das oberste Gebot ist, dass der Name weder negative Assoziationen weckt noch Potenzial zum Hänseln bietet.

Aber die Auffassungen von einem geeigneten Vornamen werden immer lockerer. So wurden in Deutschland beispielsweise Namen wie Ultraviolet, Hedi-Rocky, Don Armani Karl-Heinz und Sexmus Ronny zugelassen.

Keine Chance für "Unterhose" und "Facebook"

Als Faustregel gilt, dass der Vorname als Vorname erkennbar sein muss und nicht beleidigend oder lächerlich sein darf, was allerdings eine Frage der Auslegung ist. Sachbezeichnungen und Markennamen sind nicht zulässig. "Unterhose" oder "Facebook" könnten in Deutschland also gar nicht ins Geburtsregister gelangen. Auch Ortsnamen gelten nicht, allerdings gibt es Ausnahmen wie Sydney oder Paris. "Die Namen gab es schon vor den Städten", erklärt Frauke Rüdebusch von der Gesellschaft für deutsche Sprache.

Gilt Rambo als Nachname oder als TV-Figur?

Bei "Rambo" wird es kniffliger. In der Actionreihe mit Sylvester Stallone ist dies der Nachname des Helden: John Rambo. In Deutschland kann ein Nachname allenfalls als "dritter Vorname" eingetragen werden, wie bei einem Mädchen, das "Bock" heißen sollte. Namen von Filmfiguren sind in Deutschland dagegen nicht mehr grundsätzlich tabu. Namen wie Pumuckl, Tarzan und Winnetou haben im Ermessen von Standesbeamten heutzutage durchaus Chancen.

Abgesehen davon haben Eltern genug Spielraum, ihre Fantasie bei der Benennung ihrer Kinder auszuleben, denn sie können fünf Vornamen eintragen lassen. Sie sollten dem Kind die Chance lassen, sich später selber für einen Rufnamen zu entscheiden. "Es sind auch Fantasienamen möglich, wenn sie nach Vorname klingen und Bestandteile bestehender Vornamen enthalten", sagt Rüdebusch.

Keine männlichen Vornamen für Mädchen

Lange Zeit galt die Verwaltungsvorschrift, dass der Vorname oder zumindest ein Zweitname das Geschlecht des Kindes eindeutig erkennbar machen muss. Kim oder Jean bräuchten also einen zweiten Namen. Inzwischen werden in solchen Fällen aber oft Ausnahmen gemacht. Eine Regel gibt es aber nach wie vor: Mädchen dürfen keine reinen Jungennamen bekommen und andersherum. Die einzige Ausnahme ist Maria. So dürfen Eltern auch Jungen nennen, wenn sie zusätzlich einen rein männlichen Namen vergeben.

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