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Ohrfeige für Kind: Schon ein Ausrutscher ist strafbar


Erziehung
Ohrfeige für Kind: Schon ein Ausrutscher ist strafbar

t-online, rev

13.04.2010Lesedauer: 4 Min.
Ein Mann erhebt seine Hand bedrohlich gegen ein ängstliches Kind.Vergrößern des BildesLaut Gesetz haben Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. (Bild: Imago)
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Das Urteil gegen einen Vater, der eine Strafe von 800 Euro zahlen musste, da er seine Tochter ohrfeigte, hat heftige Diskussionen ausgelöst. Während einige die Geldbuße für Eltern, denen einmal "die Hand ausrutscht" für maßlos überzogen halten, zeigen sich viele andere zufrieden mit dem Richterspruch. Tatsächlich kommen jedoch drei von vier Eltern nicht ganz ohne das Erziehungsmittel Gewalt aus. Wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge sind es auch heute noch 76 Prozent der Eltern, die nicht komplett auf die Ohrfeige oder den berühmten Klaps auf den Po verzichten. Was diese Eltern allerdings mit einer Ohrfeige oder mit einem Klaps anrichten können, ist ihnen oft nicht bewusst.

Geldstrafe für zwei Ohrfeigen

Weil die vierjährige Tochter auf dem Berliner Wochenmarkt weggelaufen war, bekam sie von ihrem Vater zwei Ohrfeigen. Die Folge für den 46-jährigen Mann: Er wurde wegen Körperverletzung verurteilt und musste eine Strafe von 800 Euro zahlen. Wie Silke Becker, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, erklärte, sei es im Erwachsenenstrafrecht schlichtweg nicht möglich gewesen, ihm lediglich eine Verwarnung zu erteilen. Georg Kohaupt, der seit 17 Jahren als Familienberater im Kinderschutzzentrum Berlin arbeitet, hält das Urteil für sehr hart.

Was das Gesetz sagt

Gegenüber dem "Tagesspiegel" sagt Kohaupt: "Bis 1957 stand im Bürgerlichen Gesetzbuch der Bundesrepublik, dass der Vater körperliche Züchtigung ausüben darf. Das wurde geändert, aber nicht, um die Kinder zu schützen, sondern, weil es in vielen Familien keinen Vater gab und Frauen gleichberechtigt sein sollten. Auch danach galt körperliche Züchtigung in Maßen als Gewohnheitsrecht der Eltern." Doch sollte es nicht gerade darum gehen, die Kinder zu schützen? Nicht umsonst heißt es seit dem 8. November 2000 im Gesetzbuch: "Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig."

Das denken die User von t-online.de

Trotz dieser Gesetze ergeben wissenschaftliche Untersuchungen, dass immer noch 76 Prozent der deutschen Eltern nicht komplett auf Gewalt als Erziehungsmaßnahme verzichten wollen oder können, wobei Gewalt hier sowohl eine Ohrfeige oder einen Klaps auf den Po als auch eine richtige Tracht Prügel bedeuten kann. Eine Umfrage vom Elternportal von t-online.de, an der 4110 Leser teilnahmen, gibt eine vergleichbare Tendenz wieder: Auf die Frage, ob eine Ohrfeige als Erziehungsmaßnahme vom Gesetzgeber bestraft werden solle, antworteten 82,5 Prozent mit Nein. Nur 15,3 Prozent meinen, dass eine Bestrafung für Eltern in solchen Fällen angebracht ist und 2,2 Prozent sind sich unsicher. Auch die Kommentare der User unterstrichen diese Meinung: Neben einigen, die sich deutlich gegen Gewalt in der Erziehung aussprachen, erklärten viele, dass ihrer Ansicht nach ein Klaps oder eine Ohrfeige Kindern nicht schaden würden - oft mit der Begründung, dass es einem selbst ja auch nicht geschadet habe. Mehr noch sei diese Ausdrucksform von Autorität sogar häufig angebracht.

"Es gibt keinen Unterschied zwischen Klapsen und Prügeln"

Viele scheinen sich dabei noch immer nicht bewusst zu sein, was körperliche Züchtigung einem Kind antun kann: Schwere körperliche Gewalt durch die Eltern, bei der sichtbare Spuren wie Hämatome entstehen, ist in den letzten Jahrzehnten zurückgegangen. Doch immerhin findet sie noch bei sieben bis acht Prozent der Eltern ihre Anwendung. Doch schon ein Klaps auf den Po und erst recht eine Ohrfeige wie im aktuellen Fall können für Kinder zur schrecklichen Erfahrung werden, denn das Kind empfindet die Gewalt in diesem Moment als schwere Demütigung. Zwar führen solche Maßnahmen selten zu körperlichen Schäden, jedoch können sie ein Kind auf andere Weise verletzen: Machtlosigkeit, Ohnmacht und auch Scham ist es, was ein Kind in solchen Momenten oft erlebt. So erklärte auch "Super Nanny" Katharina Saalfrank vor kurzem in einem Interview mit "bild.de": "Fest steht: Es gibt keinen Unterschied zwischen Klapsen und Prügeln. Beides ist Gewalt!"

Eine Kette der Gewalt

Experten warnen ausdrücklich vor Gewalt als Erziehungsmaßnahme, weil Kinder, die Gewalt erfahren, später selbst in vielen Fällen zur Gewalttätigkeit neigen. Hierzu äußerte sich die Pädagogin Katharina Saalfrank ebenfalls im "Bild"-Interview: "Es gibt diesen Reflex, dass Eltern zuschlagen, wenn sie sich ohnmächtig fühlen. Dieser Reflex hängt meist damit zusammen, dass sie diese Erfahrung selbst in ihrer Jugend gemacht haben. Dies ist ein gelernter Reflex." Eltern, die als Kinder oder Jugendliche selbst von ihren Eltern geschlagen wurden, müssten sich diesem Zusammenhang bewusst werden. Erst dann könnten sie die "Kette durchbrechen".

Wenn die Hand ausrutscht

Ohne Zweifel gibt es auch viele Eltern, für die Gewalt gegen Kinder ein absolutes Tabu ist - und trotzdem kommt es im Eifer des Gefechts schon einmal vor, dass ihnen die Hand ausrutscht. Der Schock ist dann meistens auf beiden Seiten ziemlich groß. "Wenn man sein Kind geschlagen hat, ist es wichtig, dass man sich dafür bei ihm entschuldigt - am besten unmittelbar, nachdem es passiert ist", sagt Annette Kast-Zahn, Diplompsychologin aus dem nordrhein-westfälischen Ratingen. Könne man die Situation nicht sofort auflösen, sollte die Entschuldigung auf jeden Fall noch am selben Tag erfolgen. Dabei sollte man seinem Kind ehrlich sein Bedauern über den Vorfall ausdrücken: "Es war falsch von mir, dich zu schlagen. Ich habe dir weh getan, und das tut mir leid!" Eltern sollten ihrem Kind auch verdeutlichen, dass sie Gewalt grundsätzlich ablehnen und sich bemühen werden, in Zukunft nicht mehr zuzuschlagen. "Man sollte auf keinen Fall versuchen, sich im selben Moment doch noch für die Schläge zu rechtfertigen", sagt die Autorin des Erziehungsratgebers "Jedes Kind kann Regeln lernen".

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