Für Alleinerziehende ist ein Ex-Partner, der seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt, ein Riesenproblem. Eine Gesetzesreform soll die Regelungen für staatliche Hilfe nun verbessern.
Das Bundeskabinett brachte eine entsprechende Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende auf den Weg. Die "Formulierungshilfe" der schwarz-roten Regierung werde nun an die Fraktionen von Union und SPD weitergereicht, um die Reform schnellstmöglich durch Bundestag und Bundesrat zu bekommen, sagte Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) in Berlin. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Altersgrenze soll auf 18 Jahre erhöht werden
Schwesigs Pläne sehen vor, die Begrenzung der Bezugsdauer von Unterhaltsvorschuss auf bisher sechs Jahre abzuschaffen und die Altersgrenze für den Unterhaltsvorschuss von zwölf auf 18 Jahre zu erhöhen. Davon werden nach Ministeriumsangaben zusätzlich mindestens 260.000 Kinder profitieren. Der Staat lässt sich diese Geldleistungen in der Regel vom unterhaltspflichtigen Elternteil erstatten. Bisher kämen sie bereits 440.000 Kindern in Deutschland zugute, sagte Schwesig.
Sind die Änderungen zu kurzfristig?
Die Kommunen stehen der Reform jedoch skeptisch gegenüber. Die Änderung sei weder personell noch organisatorisch so kurzfristig umsetzbar, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, der "Passauer Neuen Presse".
Die Kommunen haben die Bundesregierung deshalb aufgefordert, die zum Jahreswechsel geplante Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende um ein halbes Jahr zu verschieben.
Bund und Länder teilen sich bisher die Kosten auf
Mehr als 70.000 Kinder von Alleinerziehenden verlieren bisher pro Jahr ihren Anspruch auf staatlichen Unterhaltsvorschuss, weil sie bereits seit sechs Jahren Leistungen beziehen oder ihr zwölftes Lebensjahr vollendet haben. Dies geht nach Informationen der Linken im Bundestag aus aktuellen Daten der Regierung hervor.
Mitte Oktober hatten Bund und Länder bei ihrer Einigung über die künftigen Finanzbeziehungen die Reform des Unterhaltsvorschusses im Grundsatz beschlossen. Bisher trägt der Bund ein Drittel der Kosten, die Länder zwei Drittel. Bliebe es dabei, müsste der Bund künftig 260 Millionen Euro mehr aufbringen, die Länder 530 Millionen Euro.
Nicht innerhalb von zwei Wochen umsetzbar
Die künftige Kostenverteilung ist zwischen Bund und Ländern noch strittig. Dem Vernehmen nach bietet der Bund an, künftig auf seinen Anteil beim sogenannten Rückgriff zugunsten der Länder zu verzichten. Damit ist das Geld gemeint, das Länder und Kommunen Alleinerziehenden per Unterhaltsvorschuss auslegen, sich dann aber zurückholen sollen - fast immer von säumigen Vätern. Dieser Rückgriff scheitert aber oft.
Die Kommunen dringen schon länger darauf, die für den 1. Januar 2017 geplanten Änderungen zu verschieben. Ein Gesetz, das frühestens Mitte Dezember verabschiedet werde, könne nicht zwei Wochen später ausgeführt werden, warnen die Spitzenverbände von Städten und Gemeinden. Dies funktioniere personell und organisatorisch nicht.
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