Tierschutzbund warnt Bei diesem Katzenzubehör besteht Verletzungsgefahr

Viele Katzenhalter kaufen Spielzeuge in bester Absicht, richten damit aber ungewollt Schaden an. Von diesem Zubehör rät der Deutsche Tierschutzbund ab.
Wer sich ein Haustier anschafft, benötigt einige Utensilien, damit sich das neue Familienmitglied wohl und versorgt fühlt. Die Grundbedürfnisse einer Katze erfordern etwa eine geeignete Toilette, Futternäpfe, eine Transportbox und einen Schlafplatz. Zudem kaufen viele Halter noch verschiedene Spielzeuge für ihren Stubentiger. Nicht alle Produkte, die es im Handel gibt, sind jedoch artgerecht und unbedenklich. Manche Spielzeuge bergen etwa Verletzungsrisiken. Der Deutsche Tierschutzbund stuft deshalb eine Reihe gängiger Artikel als tierschutzwidrig ein und empfiehlt einfache, katzengerechte Alternativen.
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Katzentoilette: Darauf kommt es an
Um der Katze Privatsphäre zu gewähren und alle anderen Familienmitglieder vor unangenehmen Gerüchen zu bewahren, greifen viele Besitzer zu Katzentoiletten, die über eine Abdeckung oder sogar eine Klappe verfügen. Das ist laut Tierschutzbund jedoch nicht ideal. Haubentoiletten oder Modelle mit Klappe wirken zwar praktisch, führen aber häufig zu schlechtem Luftaustausch, Geruchs- und Wärmestau und widersprechen dem natürlichen Ausscheidungsverhalten von Katzen. Denn diese bevorzugen eher offene Orte.
Der Tierschutzbund empfiehlt Toiletten mit mindestens 60 mal 40 Zentimetern Fläche, damit die Katze genügend Platz zum Drehen und Scharren hat. Bei der Wahl der Katzenstreu sollten Halter auf stark staubige oder parfümierte Produkte verzichten.
Verschiedene Quellen raten außerdem von selbstreinigenden Katzenklos ab. Das laute Geräusch während der Reinigung könne die Katzen verschrecken, sodass sie das Klo künftig meiden. Es verhindere zudem, dass Besitzer regelmäßig den Stuhlgang ihrer Katze untersuchen können. Gesundheitliche Auffälligkeiten würden dann häufig unbemerkt bleiben.
Halsbänder, Maulkörbe und Co.
Halsbänder – ob als Anti-Floh-Variante oder als Schmuck, eventuell sogar mit Glöckchen – sind aus Tierschutzsicht problematisch. Katzen können damit hängen bleiben und sich schlimmstenfalls strangulieren; oft rutscht eine Pfote hinein, was zu schmerzhaften Achselverletzungen führt. Sicherer sei die eindeutige Kennzeichnung per Mikrochip (Transponder) und die Registrierung. So lässt sich ein entlaufenes Tier zuverlässig zuordnen, ganz ohne Halsbandrisiko.
Ebenso als tierschutzwidrig stufen die Tierschützer Krallenschutzkappen und Maulkörbe ein. Bei beiden Produkten bestehe erhöhte Verletzungsgefahr. Krallenschutzkappen sollten nur auf tierärztlichen Rat hin eingesetzt werden, etwa nach einer Operation.
Viele Halter verkleiden ihre Tiere an Halloween, Fasching oder Weihnachten für ein lustiges Foto. Der Tierschutzbund lehnt solche Kostümierungen für Tiere ab. Sie würden lediglich der Belustigung des Menschen dienen und könnten zu erhöhtem Stress bei Katzen führen. Zu den klaren Tabus zählen auch sogenannte Katzenklammern, die den Nackengriff simulieren und das Tier in Angststarre versetzen sollen.
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Gegenstände für die Wohnung und Transportmittel
Wohnungskatzen können von gesicherten Freiräumen profitieren. Allerdings nur, wenn sie den Tierschutzkriterien entsprechen. Schutznetze am Balkon sollten laut Tierschutzbund engmaschig sein, denn Maschen, die größer als drei mal drei Zentimeter sind, bergen die Gefahr, dass Körperteile stecken bleiben. Auch Kippfenster gelten ohne spezielle Schutzvorrichtungen als gefährlich, weil Katzen im Spalt einklemmen können. Wer unbeaufsichtigt lüftet, sollte geeignete Sicherungen einsetzen oder die Tiere währenddessen aussperren.
Eindeutig tierschutzwidrig sind zudem verschließbare Katzenkäfige. Sie beschneiden das natürliche Bewegungsverhalten von Katzen. Zulässig sei eine zeitweilige Ruhigstellung ausschließlich bei medizinischer Indikation und nach tierärztlicher Rücksprache. Ebenfalls kritisch sehen die Tierschützer "Katzenrucksäcke", die Spaziergänge wie mit einem Hund ermöglichen sollen. Für die meisten Katzen bedeutet das erheblichen Stress, zudem sind Luftaustausch und Fluchtrisiko problematisch. Muss ein Transport sein, dann in einer soliden Transportbox und nur, wenn nötig, etwa für den Tierarztbesuch.
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Spielzeuge: Hier besteht Verletzungsgefahr
Der Deutsche Tierschutzbund rät aufgrund von erhöhter Verletzungsgefahr außerdem vor folgenden Spielzeugen ab:
- Laserpointer: Das Licht kann den Augen schaden.
- Spielzeuge mit Draht-, Glas-, Metall- oder Kunststoffteilen und Fellmäuse mit einem Plastikkern
- Kleine Bälle aus Alufolie oder Schaumstoff: Solche Spielzeuge können leicht verschluckt werden.
- Spielzeuge mit Schnüren oder zum Aufhängen: Katzen könnten sich damit strangulieren. Sie sollten nur unter Aufsicht zum Spielen angeboten werden.
- Wollknäuel: Verschluckte Schnüre können lebensbedrohliche Schnittverletzungen im Magen-Darm-Trakt verursachen.
Wer diese Richtlinien beherzigt, macht den Alltag seiner Katze sicherer und stressärmer.
- Positionpapier vom Deutschen Tierschutzbund e.V.: "Tierschutzwidriges Zubehör"
- landtiere.de: "Tierschutzwidriges Zubehör: Warum Tierärzte vor selbstreinigenden Katzentoiletten warnen"




