Eltern dürfen mit Blick auf das Elterngeld die Steuerklasse so wählen, dass der nach der Geburt betreuende Elternteil vor dem Termin ein möglichst hohes Nettogehalt bezieht. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern in München hin. Je höher das Gehalt in den zwölf Monaten vor der Geburt, desto höher ist der Anspruch auf Kindergeld, heißt es zur Erläuterung. Sollte das Finanzamt den Wechsel der Steuerklasse nicht anerkennen, sollten Eltern dagegen Widerspruch einlegen.
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen habe in zwei entsprechenden Fällen zugunsten der Eltern entschieden, aber die Revision zugelassen. Auf die beiden Verfahren sollten sich Betroffene berufen (Az.: L 13 EG 40/08 und L 13 EG 51/08), auch wenn diese noch nicht abgeschlossen sind.