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Kinderanwalt: Ein Recht der Kinder


Familie & Beruf
Kinder haben ein Recht auf einen eigenen Anwalt

t-online, Simone Blaß

05.12.2011Lesedauer: 4 Min.
Kinder im Gericht - Kinderanwälte behalten ihr Wohl im Auge.Vergrößern des BildesKinder im Gericht - Kinderanwälte behalten ihr Wohl im Auge. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Wenn es um das Kindeswohl geht, dann verlieren manche Beteiligte genau dieses manchmal aus den Augen. Die Gründe dafür sind vielfältig und zum Beispiel im Falle einer Scheidung oft auch nachvollziehbar. Aber gerade dann, wenn die Emotionen hochkochen, brauchen Kinder Hilfe. Der Gesetzgeber hat ihnen daher das Recht auf einen "Kinderanwalt" im Gericht eingeräumt.

Der Verfahrensbeistand gibt Kindern vor Gericht eine Stimme

Die Aufgaben eines sogenannten Verfahrensbeistandes sind klar umrissen: In erster Linie geht es darum, die Rechte des Kindes in einem Verfahren zu stärken, seinen Willen zu ermitteln und diesem dann vor Gericht eine Stimme zu geben. Um sich ein genaues Bild von der Lebenssituation zu machen, werden nicht nur Gespräche mit dem Kind oder dem Jugendlichen geführt, sondern auch mit seinem Umfeld. Zu dem gehört natürlich die Familie, aber auch zum Beispiel die Erzieher und Lehrer des Kindes in Krippe, Kindergarten oder Schule. Der Verfahrensbeistand oder Verfahrenspfleger, wie er lange Zeit genannt wurde, begleitet das Kind oder den Jugendlichen zu schwierigen Terminen wie beispielsweise Anhörungen bei Gericht und sorgt dafür, dass rechtliche Abläufe und richterliche Entscheidungen inhaltlich verstanden werden.

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Hilfe

Jedem Kind, das in ein Gerichtsverfahren verwickelt ist, steht ein solcher Verfahrensbeistand, also sozusagen ein eigener Anwalt, zu. In den meisten Fällen setzen die Richter von sich aus einen Verfahrensbeistand ein. Manchmal ist es tatsächlich nicht nötig, manchmal aber auch wird der Bedarf vom Richter nicht gesehen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, zu wissen, dass das Kind ein Recht darauf hat. Und dieses Recht kann auch von ihm selbst eingefordert werden. "Die Richter müssen, wenn das von einem der Prozessbeteiligten gewünscht ist, einen Verfahrensbeistand bestellen“, erklärt Tanja Tambor vom Verein "Anwaltschaft des Kindes e.V." in Münster. "Denn geschähe das nicht, dann könnte bei einer Anfechtung das Urteil für nichtig erklärt werden.“

Um einen Kinderanwalt zu erhalten, kann sich das betroffene Kind oder der betroffene Jugendliche direkt an das Familiengericht wenden und die Verfahrensbeistandschaft beantragen. Hier allerdings ist die Hemmschwelle oft zu groß. Aber auch das Jugendamt, der Kinderschutzbund oder die Familienberatungsstellen können erste Ansprechpartner sein, um die Hilfe zu bekommen, die einem zusteht.

Man braucht juristische, pädagogische und psychologische Kenntnisse

Bis vor Kurzem konnte, laut Gesetzgeber, jede geeignete Person Verfahrensbeistand werden. Mittlerweile wird ein Studienabschluss vorausgesetzt. In der Regel handelt es sich um Juristen oder Personen aus dem psychosozialen Bereich wie Sozialpädagogen, jeweils mit entsprechender Zusatzqualifikation. Gesetzlich ist das aber noch nicht geregelt, auch eine legitimierte Kontrollinstanz fehlt. "Verfahrensbeistände sind ziemlich auf sich gestellt, was durchaus auch mal schwierig werden kann, wenn man zum Beispiel bei einem Fall nicht weiter weiß oder sehr stark emotional beteiligt ist. Das ist einer der Gründe, warum wir den Verein gegründet haben. Wir unterstützen Kinderanwälte bei ihrer Arbeit und leisten kollegialen Beistand in schwierigen Situationen“, so Tanja Tambor.

Der Wille des Kindes entspricht nicht immer dem Kindeswohl

Sorgerechtsverfahren bei Trennung oder Scheidung, Besuchsregelungen, Herausnahme eines Kindes aus seiner Familie wegen Kindeswohlgefährdung, Rückführung eines Kindes von der Pflegefamilie in seine Herkunftsfamilie und Unterbringung, die mit Freiheitsentzug verbunden ist - dieser Job ist nicht einfach. "Der Verfahrensbeistand handelt aus der Sicht des Kindes. Es geht darum, dessen Willen zu er- und zu vermitteln. Aber natürlich steht das Wohl des Kindes immer im Vordergrund“, unterstreicht die Erzieherin, die sich mit Zusatzausbildungen für die Arbeit als "Kinderanwalt" qualifiziert hat. "Muss ich also befürchten, dass das Kind zum Beispiel bei seiner Mutter geschlagen wird, dann kann ich es nicht guten Gewissens dorthin schicken. Auch dann nicht, wenn es das gerne möchte.“ Stattdessen muss eine Lösung gefunden werden, die sowohl die Wünsche des Kindes berücksichtigt, aber auch dafür sorgt, dass ihm nichts zustößt.

"Ich bin nur für dich da!"

Als Kinderanwalt braucht man viel Fingerspitzengefühl, Einfühlungsvermögen und pädagogisches Geschick. "Manche Prozesse laufen leider über Jahre, da ist es natürlich für uns einfacher, eine Beziehung zu den Kindern aufzubauen. Aber grundsätzlich ist es wichtig, mit den Kindern aus der Familie rauszugehen, nicht in der Umgebung zu bleiben, in der alle zuhören. Und ihm dann zu zeigen 'Ich bin nur für dich da und nur, was du wirklich willst, ist hier von Interesse‘. Denn oft handelt es sich ja um eine ziemlich chaotische Situation, in der alle an dem Kind herumzerren.“

Der Staat übernimmt die Kosten

Besonders notwendig ist das Heranziehen eines Verfahrensbeistandes dann, wenn die Interessen des Kindes in starkem Gegensatz stehen zu dem seiner gesetzlichen Vertreter. Beziehungsweise, wenn nicht gewährleistet werden kann, dass das Kind in seiner Familie sicher ist und zur Debatte steht, es von dieser trennen zu müssen.

Ein solcher Anwalt für die Kinder wird vom Staat bezahlt. Früher wurde nach Stunden abgerechnet, heute sind es Pauschalen. Es handelt sich hier um einen Mittelwert, genau wie bei Anwälten. Das heißt, relativ einfach zu lösende Fälle werden genauso vergütet wie solche mit eskalierten Konflikten, für die ein sehr hoher Zeitaufwand notwendig ist.

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