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Schule schwänzen: Jugendrichter drohen mit Sorgerechtsentzug


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Schule schwänzen: Eltern droht Sorgerechtsentzug

Von dpa
08.12.2011Lesedauer: 2 Min.
Den Eltern von Schulschwänzern soll es an den Kragen gehen.Vergrößern des BildesDen Eltern von Schulschwänzern soll es an den Kragen gehen.
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Schule? Nein, danke! Die Zahl der Schulverweigerer ist in den letzten Jahren angestiegen. Doch Schulschwänzern und ihren Eltern soll es jetzt an den Kragen gehen. Wenn Kinder eine bestimmte Zahl von Tagen unentschuldigt fehlen, können Jugendrichter den Eltern das Sorgerecht teilweise entziehen. Das peilt ein Projekt in Hannover an.

Sorgerechtsentzug bei mehr als 20 Fehltagen

Um die gestiegene Zahl von Schulschwänzern einzudämmen, hat das Amtsgericht Hannover ein bundesweit einmaliges Projekt gestartet. Wenn Kinder mehr als 20 unentschuldigte Fehltage haben und massive Probleme in der Familie vorliegen, können die Jugendrichter den Eltern jetzt das Sorgerecht in schulischen Angelegenheiten entziehen. Hat der Schulverweigerer schwere psychische Probleme, ist auch ein Entzug des Sorgerechts in Gesundheitsdingen möglich.

Für diese Maßnahmen der Jugendrichter gebe es eine gesetzliche Grundlage, die bisher kein anderes Gericht angewendet habe, teilte die Kammer in Hannover am 8.12. mit.

Pubertät soll Schülern nicht sämtliche Bildungschancen nehmen

"Es geht darum, den Kindern mit 13, 14, wenn die Pubertät zuschlägt, nicht jegliche Bildungschancen fürs Leben zu nehmen", sagt Jugendrichter Jens Buck, von dem die jüngst angelaufene Initiative stammt. Schulschwänzern mit massiven familiären Problemen wird nun ein sogenannter Ergänzungspfleger zur Seite gestellt, der die Verantwortung in allen schulischen Dingen übernimmt.

Monatlich 200 Bußgeldverfahren wegen Schulschwänzen

Die Jugendrichter in Hannover haben pro Monat mit durchschnittlich etwa 200 Bußgeldverfahren wegen Schulverweigerung zu tun. Wenn Schulen den Kommunen Schulschwänzer melden, verhängen diese zunächst ein Ordnungsgeld. Sollten der Schüler oder seine Eltern das Bußgeld nicht bezahlen, landet das Verfahren bei Über-14-Jährigen vor dem Jugendrichter. Der wandelt die Geldstrafe in Sozialstunden um oder verhängt Jugendarrest. Zudem können die Jugendlichen zu einem Facharzt oder einer Drogenberatungsstelle geschickt werden.

Es geht nicht um Bestrafung

In das neue Projekt sind zahlreiche Institutionen wie Ordnungs- und Jugendämter, Kinderschutzzentren und Beratungsstellen eingebunden. "Es steht die Hilfe im Vordergrund, nicht die Sanktion", betonte Amtsgerichts-Präsident Gerd Vogel. Die jugendlichen Schulschwänzer haben nach der Erfahrung von Jugendrichter Buck ein höheres Risiko, straffällig oder drogensüchtig zu werden, psychisch zu erkranken und später von Hartz IV abhängig zu sein.

In Deutschland verlassen rund acht Prozent der Schüler eines Jahrgangs die Schule ohne Abschluss. Bund und Länder wollen diese Quote bis zum Jahr 2015 halbieren. Gefragt seien dabei vor allem die Lehrer, sagte Buck. Sie informierten die Behörden manchmal zu spät über notorische Schulschwänzer.

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