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Bayerisches Familiengeld: Das steht jungen Familien zu


Erziehungsgeld der Länder
Bayerisches Familiengeld: Das steht jungen Familien zu


Aktualisiert am 02.09.2019Lesedauer: 3 Min.
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Kinder in bayerischer Tracht auf dem Feld: In Bayer erhalten Eltern für das zweite und dritte Lebensjahr ihres Kindes Familiengeld.Vergrößern des Bildes
Kinder in bayerischer Tracht auf dem Feld: In Bayer erhalten Eltern für das zweite und dritte Lebensjahr ihres Kindes Familiengeld. (Quelle: FamVeld/getty-images-bilder)

Für Kinder gibt es im ersten Lebensjahr Bundeselterngeld. Danach ist in vielen Fällen Schluss. Bayern zahlt darüber hinaus. Die Voraussetzungen sind recht weit gefasst.

Wohl kaum ein staatlicher Zuschuss hat so kontroverse Diskussionen ausgelöst wie das Betreuungsgeld. Mit der staatlichen Leistung sollten Eltern unterstützt werden, die ihre Kleinkinder in den ersten Jahren zu Hause erziehen. Nur zwei Jahre währte die auch als Herdprämie kritisierte Leistung. Am 21. Juli 2015 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld für verfassungswidrig. Nicht der Bund, sondern die Länder seien für Sozialleistungen dieser Art zuständig (1 BvF 2/13).

Auf Landesebene zahlt unter anderem Bayern eine Form von Kinderbetreuungsgeld im Anschluss an das Basis-Elterngeld des Bundes.

Das Bayerische Familiengeld

Das Gesetz über das Bayerische Familiengeld ist am 1. August 2018 in Kraft getreten. Seit September 2018 wird es an Familien in ganz Bayern ausgezahlt – unabhängig von ihrem Einkommen, einer Erwerbstätigkeit oder der Art der Betreuung. Damit soll kein Lebensentwurf dem anderen finanziell vorgezogen werden. Eine Anrechnung auf Sozialleistungen – wie zum Beispiel Hartz IV – findet nicht statt.

Wer Familiengeld beziehen kann

Alle Eltern von ein- und zweijährigen Kindern, die ab dem 1. Oktober 2018 geboren sind, haben Anrecht auf das Bayerische Familiengeld.

Voraussetzungen

Die Eltern müssen in Bayern gemeldet sein – das heißt, dort ihren Hauptwohnsitz haben. Darüber hinaus müssen sie keine weiteren Voraussetzungen erfüllen. Das Elterngeld wird unabhängig von der Einkommenssituation der Eltern oder der Art der Betreuung des Kindes gezahlt.

Dauer

Das Familiengeld in Bayern wird für die Dauer von zwei Jahren – ab dem 13. Lebensmonat des Kindes bis zum 36. Lebensmonat gezahlt. Der maximale Bezugszeitraum beträgt somit zwei Jahre.

Höhe

Für das erste und das zweite Kind gibt es 250 Euro pro Monat und Kind. Ab dem dritten Kind werden 300 Euro monatlich gezahlt.

Auszahlung

Die Auszahlung des Familiengeldes richtet sich nach dem Geburtstag des Kindes und wird entsprechend dem Lebensmonat gezahlt. Das bedeutet: Wurde das Kind am 7. August 2018 geboren, beginnt der neue Lebensmonat für dieses Kind jeweils am 7. eines Monats. Damit fließt das Familiengeld ab dem 13. Lebensmonat jeweils innerhalb von fünf Tagen nach dem 7. eines Monats an die Eltern.

Antrag auf Familiengeld

Das Familiengeld schließt automatisch an das Basis-Elterngeld des Bundes an, das für die ersten zwölf Monate des Kindes gezahlt wird. Wer in Bayern bereits einen Antrag auf Elterngeld gestellt und diesen bewilligt bekommen hat, muss nichts weiter tun. Das heißt: Der Antrag auf Elterngeld ist auch gleich der Antrag auf Familiengeld.

Neuzugezogene zum Beispiel, deren Kinder kein Elterngeld mehr erhalten, können online einen Antrag bei der zuständigen Regionalstelle des "Zentrum Bayern Familie und Soziales" stellen.

Anrechnung

Seit dem 5. Februar 2019 gilt bei Neuanträgen keine Anrechnung des Bayerischen Familiengeldes mit den Sozialleistungen des Bundes – wie zum Beispiel Hartz IV. Für Bezieher des Familiengeldes, bei denen für die Zeit dazwischen (also ab dem 1. September 2018 bis zum 5. Februar 2019) eine Anrechnung erfolgte, sind die Jobcenter angehalten, die Bescheide zu korrigieren und Nachzahlungen vorzunehmen. Im Übrigen findet auch keine Verrechnung des Familiengeldes des Landes Bayern mit dem ElterngeldPlus des Bundes statt.

Verwendete Quellen
  • Zentrum Bayern Familie und Soziales
  • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
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