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Kindergeld: Wer hat 2023 Anspruch?


Rechtliche Grundlagen
Wer hat 2023 Anspruch auf Kindergeld?

  • Claudia Zehrfeld
Von Claudia Zehrfeld

Aktualisiert am 10.10.2022Lesedauer: 3 Min.
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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

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Familie: Kindergeld steht Eltern grundsätzlich für jedes Kind bis 18 zu.Vergrößern des Bildes
Familie: Kindergeld steht Eltern grundsätzlich für jedes Kind bis 18 zu. (Quelle: skynesher/Getty Images)

Jeder, der Kinder hat, kann Kindergeld erhalten. Dabei gilt es einiges zu beachten. Es kann sich sogar die zeitliche Befristung des Anspruchs verlängern.

Kindergeld soll Familien finanziell entlasten. Eltern in Deutschland haben ein Recht auf diese Unterstützung von der Familienkasse. Aber es gibt gewisse Voraussetzungen.

Rechtliche Grundlagen für das Kindergeld 2023

Zwei unterschiedliche Gesetze bilden die Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Kindergeld: Steuerpflichtige Personen haben Kindergeldanspruch nach dem Einkommensteuergesetz. Dagegen haben nicht steuerpflichtige Personen einen Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz.

Das Kindergeld bekommt immer nur ein Elternteil überwiesen. Wer mehrere Kinder hat, erhält das Geld monatlich in einer Summe.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld

Damit ein Anspruch auf Kindergeld vorliegt, müssen der Bundesagentur für Arbeit zufolge drei Voraussetzungen erfüllt sein. Anspruch auf Kindergeld haben demnach Eltern,

  • deren Kind unter 18 Jahre alt ist (für volljährige Kinder gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch Kindergeld),
  • die ihr Kind regelmäßig versorgen und deren Kind im gleichen Haushalt lebt und
  • die in Deutschland, einem anderen Land der EU, in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz wohnen.

Welche Kinder einen Anspruch auf Kindergeld haben

Generell besteht der Kindergeldanspruch für:

  • Kinder, die im ersten Grad mit dem Antragsteller (den leiblichen Eltern) verwandt sind
  • adoptierte Kinder
  • Kinder des Ehepartners (Stiefkinder), die vom Antragsteller in den eigenen Haushalt aufgenommen wurden
  • Enkelkinder, die der Antragsteller in seinen Haushalt aufgenommen hat
  • Pflegekinder, die der Antragsteller zum einen in seinen Haushalt aufgenommen hat und mit denen er zum anderen eine familienähnliche und auf längere Zeit angelegte Verbindung hat (das können zum Beispiel auch Geschwister sein)

Kindergeldanspruch bei volljährigen Kindern

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres bleibt der Kindergeldanspruch weiterhin bestehen, wenn sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet ist. Bei dem ersteren Fall werden Leistungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter gezahlt. Bei Arbeitslosigkeit bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.

Das Kindergeld wird auch dann bezahlt, wenn das Kind in einer eigenen Wohnung oder Studenten-WG lebt, also einen eigenen Haushalt führt. In diesen Fällen kann das Kindergeld auch direkt an das Kind ausgezahlt werden. Hierfür muss ein sogenannter Antrag auf Abzweigung gestellt werden.

Kindergeld 2023 im Ausland beziehen

Deutsche Staatsbürger, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, können ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld beziehen:

  • wenn sie in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder
  • wenn sie In Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig, aber sozialversicherungspflichtig angestellt sind

Ausländer wiederum, die in Deutschland leben, können auch einen Anspruch auf Kindergeld haben. Das gilt zum Beispiel für die Staatsbürger eines Mitgliedslandes der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz. Aber auch, wenn sie aus einem anderen Land kommen und eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit besitzen. Und auch unanfechtbar anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte können das Geld erhalten.

Wann endet der Anspruch auf Kindergeld?

Der Kindergeldanspruch besteht für jeden kompletten Monat, in dem zumindest an einem Tag die Voraussetzungen für den Erhalt von Kindergeld bestehen. Der Anspruch auf Kindergeld verjährt sechs Monate nach seiner Entstehung – das heißt, Eltern können einen Antrag bis zu einem halben Jahr nachreichen.

In jenem Monat, in dem das Kind 18 Jahre alt wird, endet der Kindergeldanspruch – mit der Ausnahme, wenn das Kind am ersten eines Monats Geburtstag hat. In diesem Fall endet der Anspruch schon im Vormonat.

Macht das volljährige Kind eine Ausbildung oder ein Studium, muss dies der Familienkasse belegt und das Kindergeld neu beantragt werden. Dann verlängert sich der Kindergeldanspruch bis maximal zum vollendeten 25. Lebensjahr.

Kinder, die nicht im eigenen Haushalt leben

Für ein minderjähriges Kind, das nicht im eigenen Haushalt lebt, erhalten Eltern kein Kindergeld. Sie sollten dieses aber angeben, falls sie für dessen (Halb-)Geschwister Kindergeld beantragen. Dann wird dieses Kind dazugezählt, es gilt als sogenanntes "Zählkind".

Dadurch können Eltern unter Umständen für die Kinder, die im eigenen Haushalt leben, mehr Kindergeld erhalten, als wenn sie es nicht angeben. Denn das Kindergeld ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt.

Gibt es Kindergeld für Waisenkinder?

Vollwaisen oder Kinder, die nicht wissen, wo beziehungsweise wer ihre Eltern sind und für die keine sonstige Person berechtigt ist, Kindergeld zu erhalten, können dieses selbst beziehen. Diese Kinder bekommen dann den Betrag, der ihnen selbst für ein eigenes erstes Kind zustehen würde.

Kindergeld bei Bundesfreiwilligendienst

Auch Eltern, deren Kinder Bundesfreiwilligendienst oder Internationalen Jugendfreiwilligendienst leisten, erhalten Kindergeld. Allerdings nur solange, bis der Freiwillige das 25. Lebensjahr vollendet hat.

Kein Kindergeld bei ähnlichen Bezügen

Besteht ein Anspruch auf bestimmte Zahlungen, kann der Kindergeldanspruch erlöschen. Dies ist der Fall bei:

  • Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung,
  • Kindergeldzuschuss aus einer gesetzlichen Rentenversicherung,
  • Leistungen, die im Ausland gezahlt werden und mit dem Kindergeld vergleichbar sind,
  • Leistungen, die von einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung gezahlt werden und mit dem Kindergeld vergleichbar sind.
Verwendete Quellen
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