Homeschooling: Wenn Eltern ihre Kinder zu Hause unterrichten
Zu Hause Mathe oder Englisch büffeln, anstatt regelmäßig die Schulbank zu drücken, das ist in Deutschland illegal. In jedem der 16 Bundesländer gilt die allgemeine Schulpflicht. Doch das staatliche "Bildungsmonopol" wird immer wieder von Eltern in Frage gestellt, die zum Beispiel aus religiösen Gründen ihren Nachwuchs lieber selbst zu Hause beschulen - obwohl sie dadurch mit dem Gesetz in Konflikt geraten.
Homeschooling ist in Deutschland gesetzeswidrig
In den Fokus der Öffentlichkeit gerät das Thema Homeschooling immer dann, wenn Behörden gegen Väter und Mütter vorgehen, die ihre Kinder der allgemeinen Schulpflicht entziehen. Wer so gegen das Gesetz verstößt, hat gemeinhin keine guten Karten. Eltern die ihre Kinder von der Schule fernhalten, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit empfindlichen Geldbußen oder sogar einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Die Schulpflicht dauert in Deutschland mindestens neun Jahre.
Bereits im Artikel 7 des Grundgesetzes ist festgehalten, dass "das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates steht". Die detaillierten Regelungen zum staatlichen Bildungsauftrag finden sich in den Schulgesetzen der einzelnen Bundesländer wieder, die sich nur geringfügig voneinander unterscheiden.
"Heranbildung verantwortlicher Staatsbürger" in einer demokratisch-pluralistischen Gesellschaft
Das vorrangige Ziel des staatlichen Bildungsmonopols ist es, sicherzustellen, dass alle Kinder unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Glauben Zugang zu Bildung erhalten und dass dem Nachwuchs neben bestimmten Bildungsstandards auch wichtige soziale und demokratische Werte vermittelt werden.
"Dieser Auftrag", so formulierte es 2006 das Bundesverfassungsgericht nach einer erfolglosen Verfassungsbeschwerde gegen die Verfolgung von Verstößen gegen die Schulpflicht aus religiösen Gründen, "richtet sich nicht nur auf die Vermittlung von Wissen und die Erziehung zu einer selbstverantwortlichen Persönlichkeit. Er richtet sich auch auf die Heranbildung verantwortlicher Staatsbürger, die verantwortungsbewusst an den demokratischen Prozessen in einer pluralistischen Gesellschaft teilhaben."
Schulpflicht: "Eine wertvolle gesellschaftliche Errungenschaft"
Die historischen Wurzeln der deutschen Schulbesuchspflicht liegen in der Weimarer Reichsverfassung von 1919. Sie haben also nicht, wie von Kritikern immer wieder behauptet, ihren Ursprung im totalitären NS-Regime: "In der demokratischen Verfassung der Weimarer Republik war man zum ersten Mal bestrebt alle Kinder gemeinsam in der Schule zu unterrichten, statt einzelne privilegierte Kinder etwa in häuslichem Privatunterricht", erläutert ein Experte des hessischen Kultusministeriums gegenüber der Elternredaktion von t-online.de. "Dieses Ziel der Integration aller sozialer Schichten in der Schule ist eine wertvolle gesellschaftliche Errungenschaft, die bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland beibehalten wurde."
Schulverweigerer wollen ihre Kinder selbstbestimmt unterrichten und erziehen
Die allgemeine Schulpflicht in Deutschland steht also auf solidem rechtsstaatlichem Fundament, das 2011 sogar vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach einer abgewiesenen Beschwerde von Baptisten-Familien aus Nordrhein-Westfalen gestärkt wurde. Und dennoch stellen immer wieder Eltern das Gesetz in Frage, weil es bevormunde und den Erziehungsberechtigten das Recht streitig mache, frei zu entscheiden wie, was und wo ihr Kind lernt.
Dies war kürzlich der Fall bei einer Familie aus Südhessen, die bundesweit Schlagzeilen machte: Das Darmstädter Amtsgericht entzog den Eltern, die ihren Nachwuchs aus religiösen Gründen zu Hause selbst unterrichteten, um sie vor "unerwünschten Einflüssen" fernzuhalten, vorübergehend das Sorgerecht. Polizei und Jugendamt wurden eingeschaltet und die vier Kinder im Alter von acht bis 14 Jahren vorübergehend in Obhut genommen. Mittlerweile haben sich die Wogen wieder geglättet: Die Eltern lenkten ein und schicken ihre Kinder nun in eine Schule.
"Kindeswohlgefährdung" wenn Homeschooling-Kinder isoliert leben
"Bei den Maßnahmen ging es nicht mehr um die bloße Durchsetzung der Schulbesuchspflicht. Da muss man deutlich unterscheiden", erklärt der Experte des hessischen Kultusministeriums. "Die verantwortlichen Behörden handelten in diesem Einzelfall so, weil sie durch das extrem isolierte Leben der Kinder über eine längere Zeit - ohne soziale Kontakte nach außen - das Kindeswohl gefährdet sahen. In solchen Situationen wird dann das Jugendamt tätig, kann zum Beispiel mit Teilsorgerechtsentzug reagieren oder den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht über ihre Kinder entziehen."
Insgesamt seien jedoch in Deutschland Homeschooling-Familien relativ selten. Die Anzahl von "Freilernern" bewege sich bundesweit höchstens im dreistelligen Bereich. Doch das sind Schätzungen, offizielle Erhebungen gibt es noch nicht.
Freilerner-Familien sind nicht immer religiös motiviert
Obwohl die mediale Berichterstattung meist den Anschein erweckt, bei Homeschoolern handele es sich fast ausschließlich um Familien aus streng religiösen, freikirchlichen Gemeinschaften, gibt es auch Eltern ohne religiöse Motivation, die Position gegen die staatliche Schulpflicht beziehen.
Eine der bekanntesten Verfechterinnen des Freilernens ist die Biologin und Autorin Dagmar Neubronner. Seit Jahren tritt die Mutter zweier Söhne für das Recht von Eltern ein, ihre Kinder selbstbestimmt zu beschulen, sie individuell zu fördern und die eigenen Werte an sie weiter zu geben, ohne Gefahr zu laufen, das Gesetz zu brechen.
Gute Erfahrung mit Homeschooling im "Schulexil" Frankreich
Dagmar Neubronner wanderte zwecks Verwirklichung der Bildungsfreiheit ihrer Kinder, die anfänglich deutsche Schulen besuchten aber dort angeblich sehr unglücklich waren, schließlich mit ihrer Familie nach Frankreich aus. Dort konnte sie legal ihren Nachwuchs zu Hause unterrichten, denn in Frankreich gibt es lediglich eine vom Staat überwachte Bildungspflicht - so auch in den meisten anderen westlich orientierten Ländern wie etwa den USA, Kanada, Großbritannien und auch Österreich.
In einem Interview mit dem Deutschlandfunk bezeichnete Neubronner die deutsche Schulbesuchspflicht als antiquiert. Allen Kritikern des Homeschoolings hält sie ihre guten Lernerfahrungen mit ihren beiden "Schulverweigerer"-Söhnen entgegen. Ihre Kinder seien sehr eigenständig beim Lernen etwa mit spezieller Software geworden und hätten durch frei zugängliche Lehrpläne und entsprechende Testaufgaben sowie durch Lernkontrollen der "Clonlara-Schule", die in 40 Ländern frei lernende Kinder betreut, mindestens das Bildungsniveau von Gleichaltrigen auf staatlichen Schulen erworben. Auch das Argument vieler Kritiker, "Homeschooler" hätten wegen ihrer eher abgeschotteten Lernsituation zu wenig soziale Kontakte, lässt Neubronner nicht gelten, zumal die Nachmittagsgestaltung mit Sport oder privaten Verabredungen genauso offen sei wie bei anderen Schülern
In Österreich ist "häuslicher Unterricht" legal
Ein geeignetes Modell für Homeschooling als legale Alternative zur Schule, könnte zum Beispiel Österreich sein: Dort wird der Wissensstand von Freilernern, die zuvor einen Antrag auf "häuslichen Unterricht" beim zuständigen Schulamt stellen müssen und dann mit entsprechenden Lehrmitteln ausgestattet werden, regelmäßig am Ende des Schuljahr bei "Externisten-Klausuren" in einer Schule überprüft. Genügen die Leistungen dann nicht den festgelegten staatlichen Standards, wird ein Schulbesuch wieder erforderlich. Mit welchen Unterrichtsmethoden das Lernziel jedoch erreicht wird, ist jeder Familie, die häuslichen Unterricht der Schule vorzieht, letztendlich selbst überlassen.
"Schulpflicht hat sich politisch bewährt"
Doch auch in Deutschland gebe es bereits brauchbare praktische Grundlagen für häusliches Lernen, ist sich Pädagoge Volker Ladenthin sicher. Im Deutschlandfunk kommentierte er: "Es gibt ja bereits Ausnahmen: Diplomatenkinder etwa, die keine deutsche Schule vor Ort finden, in vielen Ländern der Welt. Die werden zu Hause unterrichtet. Da gibt es Lehrpläne, dafür gibt es eigene Unterrichtsmaterialien. Das heißt, wir dürfen nicht so tun, als sei das nicht schon möglich. In Wirklichkeit gibt es sehr viele Fälle von Homeschooling."
Die verantwortlichen Bildungsexperten in den Ministerien sehen allerdings keine Notwendigkeit, über eine Flexibilisierung der Schulpflicht nachzudenken: "Gelegentlich wird aus pädagogischer oder religiöser Richtung angeregt die Schulbesuchspflicht zu lockern", heißt es aus dem hessischen Kultusministerium. "Doch dazu gibt es keinerlei Signale von den Politikern aus den Bundesländern. Die Schulpflicht, die nicht nur Bildungsstandards garantiert, sondern auch die Integration in die Gesellschaft fördert, wird als etwas wahrgenommen, das sich äußerst bewährt hat."