Weltanschauung contra Schulpflicht: Die Weigerung eines Schülers aus Rendsburg in Schleswig-Holstein, eine Moschee zu betreten, beschäftigt zurzeit die Staatsanwaltschaft Itzehoe.
Der 13-Jährige war am 14. Juni dem Schulausflug seiner Erdkunde-Klasse aus weltanschaulichen Gründen fern geblieben. Wegen des "Schulschwänzens" sollten seine Eltern Bußgelder von jeweils 150 Euro bezahlen.
Richter entscheidet über Bußgeld
Weil sie dagegen Widerspruch einlegten, prüft jetzt die Staatsanwaltschaft die Angelegenheit. Das bestätigte der Itzehoer Staatsanwalt Peter Müller-Rakow. Dort werde entschieden, ob es zum Prozess vor dem Amtsgericht kommt.
- Falsche Krankmeldung für längere Ferien: Schummelferien können richtig teuer werden
- Totaler "Kinderschutz" in den USA: Wer Kinder in den USA allein lässt, ruft die Polizei auf den Plan
- Schul-Blog: Schluss mit lustig - unser Kind kommt in die Schule
- "Unschooling": Lernen ohne Schule, ohne Noten, ohne Lehrer
- Mobbing: Haftung ab sieben: Auch Kinder können rechtlich belangt werden