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SPD will Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung durchsetzen


Kinderrechte im Grundgesetz
SPD will Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung durchsetzen

Von dpa
12.01.2017Lesedauer: 1 Min.
Thomas Oppermann will Eltern unterstützen.Vergrößern des BildesThomas Oppermann will Eltern unterstützen. (Quelle: dpa-bilder)
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Die SPD will Kinderrechte im Grundgesetz verankern. Noch vor der Bundestagswahl im September plant die Fraktion einen entsprechenden Vorstoß. Außerdem will sie einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bis zum Ende der Grundschulzeit erreichen.

Grundschulen müssten Kinder auch am Nachmittag betreuen, wenn Eltern das wollten, sagte Fraktionschef Thomas Oppermann der "Rheinischen Post". Bereits seit August 2013 gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für Kinder unter drei Jahren.

"Eltern brauchen starke Kinderrechte"

Zudem will die Fraktion noch vor der Bundestagswahl einen Entwurf für eine Änderung des Grundgesetzes auf den Weg bringen, berichtet die Funke-Mediengruppe. Sie beruft sich dabei auf eine Beschlussvorlage für die heute beginnende Klausurtagung der SPD-Bundestagsfraktion.

"Wir fordern unseren Koalitionspartner auf, sich dem Kreis der Unterstützer anzuschließen und mit uns für eine breite Mehrheit für starke Kinderrechte zu sorgen", zitiert die Mediengruppe aus dem Papier.

SPD-Fraktionsvize Carola Reimann sagte den Zeitungen: "Auch Eltern brauchen starke Kinderrechte, um die Interessen ihrer Kinder im Alltag wirksam vertreten und durchsetzen zu können."

Kinder seien eigenständige Persönlichkeiten und hätten besondere Schutzbedürfnisse. "Deshalb brauchen Kinder auch eigene, klar formulierte Rechte." Dies gelte vor allem für Schutz vor Gewalt, aber auch für Chancengleichheit und Generationengerechtigkeit.

Die Union hat den Zeitungen zufolge einen solchen Vorstoß bisher als "Symbolpolitik" abgelehnt.

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