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Tödliche Hausgeburt: Hebamme wegen Totschlags verurteilt


Hebamme wegen Totschlags verurteilt

Von t-online, dpa
01.10.2014Lesedauer: 1 Min.
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Nach einer tödlich verlaufenen Hausgeburt ist eine Ärztin und Hebamme in Nordrhein-Westfalen wegen Totschlags zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Außerdem verhängte das Landgericht Dortmund ein lebenslanges Berufsverbot.

Die Angeklagte aus Unna hatte eine werdende Mutter im Juni 2008 trotz Komplikationen nicht in ein Krankenhaus überwiesen. Das Kind war damals nach einer 17-stündigen Geburt tot zur Welt gekommen.

Die 60-jährige Hebamme hatte in dem über zwei Jahre dauernden Prozess jede Verantwortung von sich gewiesen und behauptet, das Kind müsse wegen eines Organversagens eines natürlichen Todes gestorben sein.

Hausgeburt als Alternative zur Klinik

Die Zahl der Kinder, die in Deutschland außerhalb eines Krankenhauses geboren werden, liegt seit Jahren zwischen rund 10.000 und 12.500. Genaue Statistiken gibt es nicht, da hierfür kein eigenes Register existiert. Die meisten dieser Geburten sind auch als außerklinische Geburten geplant. Neben der Hausgeburt gibt es in Deutschland noch das Geburtshaus als Alternative zur Klinikgeburt.

Ob für eine schwangere Frau eine Hausgeburt in Frage kommt, liegt hauptsächlich im Ermessen der Hebamme. Sie hat die volle Verantwortung für diesen Befund.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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