Ein Mann aus Deutschland hat alles darangesetzt, seine Vaterschaft für neun Embryonen anerkennen zu lassen, die eingefroren in einer Fortpflanzungsklinik in den USA liegen. Nun ist er mit seinem Anliegen auch vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.
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Die neun Embryonen waren bei der künstlichen Zeugung der beiden Töchter des Manns aus dessen Sperma und Eizellen einer Spenderin in Kalifornien entstanden. Der Mann hatte sich laut Bundesverfassungsgericht dazu "bewusst" in die USA begeben, um das deutsche Verbot zur Leihmutterschaft zu umgehen.
BGH: Vaterschaft wird erst nach Geburt festgestellt
Der Kläger hatte angegeben, er wolle die in den USA befindlichen Embryonen "zur Geburt führen". Allerdings blieb er mit der Forderung, vorab seine Vaterschaft feststellen zu lassen, durch alle Gerichtsinstanzen hindurch erfolglos. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied zuletzt, dass dies nach deutschem Recht grundsätzlich erst mit der Geburt erfolgt.
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Begründung des Klägers überzeugt Richter nicht
Den Verfassungshütern zufolge legte der Kläger nicht plausibel dar, dass die vorgeburtliche Klärung seines Vaterschaftsstatus zum Schutz der in den USA eingefrorenen Embryonen erforderlich sein könnte. Deshalb müsse das Gericht auch nicht prüfen, ob der Mann sich auf das Grundgesetz berufen kann, um nach deutschem Recht einen Status zu erlangen, der dem Schutz der im Ausland befindlichen Embryonen dienen soll.
Komplizierter Elternstatus
In letzter Zeit mussten sich deutsche Gerichte mehrmals mit kniffligen Fällen von Elternschaft beschäftigen. In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten, in anderen Ländern dagegen legal. Deshalb erfüllen sich manche Paare den Kinderwunsch mit Hilfe eine Leihmutter im Ausland. Kompliziert wird es bei der Anerkennung des Elternstatus.
Nach deutschem Recht gilt die Leihmutter als Mutter des Kindes. Der Samenspender kann sich als biologischer Vater anerkennen lassen, doch seine Partnerin muss das Kind adoptieren. Noch komplizierter wird es, wenn homosexuelle Paare eine Leihmutter beauftragen und sich als Eltern des Kindes eintragen lassen wollen.
2014 entschied der Bundesgerichtshof, dass zwei schwule Lebenspartner beim Standesamt beide als Eltern eines Kindes eingetragen werden dürfen, das sie von einer Leihmutter in Kalifornien austragen ließen. In diesem speziellen Fall folgten die Richter der Auffassung des kalifornischen Obergerichts, dass eine Leihmutter in dem US-Bundesstaat keinen Elternstatus hat.
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