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Wann benötigen Sie einen Reisepass, wann Ihren Personalausweis?


Reiseratgeber
Reisedokumente

t-online, tb

31.05.2010Lesedauer: 2 Min.
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Die Fluggesellschaften schreiben in ihren Bestimmungen oft nur lapidar: Der Fluggast ist für die Erfüllung der für die Reise notwendigen Bestimmungen und Vorschriften selbst verantwortlich. Zu seinen Lasten gehen eventuell unvollständige Reisedokumente. Viele Urlauber wissen gar nicht, was das heißt. Oft schaut man erst kurz vor der Reise nach, ob Reisepass oder Personalausweis noch gültig sind. Wenn man kein Visum oder keine Impfungen für das Reiseland benötigt, denkt man als Laie leicht, man habe damit alle Reisevorschriften erfüllt. Doch die Überraschung wartet nicht selten am Flughafen. Viele Reiseländer fordern nämlich, dass bei Antritt der Reise die Reisedokumente noch eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten aufweisen. Wer im Januar mit einem Pass verreisen möchte, der im Mai abläuft, darf diese Reise dann nicht antreten. Es lohnt sich daher in jedem Fall, rechtzeitig zu kontrollieren, ob Reisepass und Personalausweis den geforderten Bestimmungen des Ziellandes entsprechen.

Der Reisepass

Der Reisepass ist das amtliche Ausweisdokument für Deutsche, die in ein anderes Land ausreisen beziehungsweise nach Deutschland einreisen möchten. In diesem Fall ersetzt der Reisepass auch den Personalausweis. Je nach Alter hat der Reisepass eine Gültigkeit von 6 beziehungsweise 10 Jahren. Seit Ende 2007 werden in die Reisedokumente, also in den Reisepass, auch die Fingerabdrücke neu mit aufgenommen. Die Erstellung eines Reisepasses dauert etwa vier Wochen. Benötigt werden neben einem Biometrie tauglichen Passfoto auch der bisherige Reisepass. Die Kosten betragen 59 Euro.

Der Personalausweis

Der Personalausweis hingegen zählt nicht in jedem Fall zu den erforderlichen Reisedokumenten. Ein Reisepass ersetzt ihn vollständig. Wer allerdings keinen Reisepass besitzt, ist dazu verpflichtet, einen Personalausweis mit sich zu führen. Der Personalausweis dient vorrangig zur Ausweisung der Identität im Inland. Auch er wird ebenso wie der Reisepass für eine Dauer von 6 beziehungsweise 10 Jahren ausgestellt. Wichtig: Der Personalausweis kann nur persönlich beantragt und abgeholt werden. Die Kosten betragen 8 Euro.

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