"Wohl bekomm's" heißt es, wenn Biertrinker anstoßen und genüsslich das Glas zum Mund führen. Aber eine Brauerei darf nicht mit dem Begriff "bekömmlich" werben, wie das Landgericht Ravensburg jetzt entschieden hat.
Eine solche Werbung verstoße gegen eine Verordnung der Europäischen Gemeinschaft, die gesundheitsbezogene Angaben zu Bier verbiete, hieß es zur Begründung.
Biersorten als "bekömmlich" bezeichnet
Die Brauerei Härle aus Leutkirch in Baden-Württemberg hatte einige ihrer Biersorten mit dem Begriff "bekömmlich" angepriesen. Der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) fand, dass der Begriff die Gefahren des Trinkens von Alkohol verschweigt, und untersagte per einstweiliger Verfügung die Werbung mit dem Begriff. Diese Anordnung bestätigte nun das Landgericht Ravensburg
Alkohol und gesund - das darf nicht zusammen aufs Etikett
Der Verein berief sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2012. Der entschied damals: Winzer dürfen nicht mit Werbeslogans wie "bekömmlich", "sanfte Säure" oder "Edition Mild" für ihren Wein werben. Das sei eine gesundheitsbezogene Angabe, die auf den geringen Säuregehalt und die leichtere Verdauung hinweise, aber die Gefahren beim Trinken von Alkohol verschweige. Für Getränke mit mehr als 1,2 Prozent Alkohol verbietet das EU-Recht Angaben, die eine Verbesserung des Gesundheitszustands suggerieren. Zum Schutz der Verbraucher dürfen Hersteller weder auf dem Etikett noch in der Werbung solche Begriffe verwenden.
Der Anwalt der Brauerei, Roland Demleitner, schloss weitere rechtliche Schritte nicht aus. Man werde die Urteilsbegründung prüfen und dann entscheiden, ob man beim Oberlandesgericht Berufung einlege, sagte er. Das Ende der Fahnenstange sei noch nicht erreicht.
Aktueller Fall nur ein "Ausreißer"
Er halte weiter für fraglich, ob die bloße Verwendung des Wortes "bekömmlich" schon gesundheitsbezogen sei, sagte Demleitner, der auch Geschäftsführer des Verbands der Privaten Brauereien in Deutschland ist. Der Kontext der Werbung sollte immer mit berücksichtigt werden. Die Brauerei Härle habe mit dem Wort "bekömmlich" lediglich den Geschmack des Bieres bewerben wollen.
VSW-Geschäftsführerin Angelika Lange sagte, Werbeslogans wie "bekömmlich" für Alkohol seien aus gutem Grund verboten. Mit Alkoholkonsum seien viele Gesundheitsrisiken verbunden. Die Zahl der Alkoholabhängigen sei groß. Die volkswirtschaftlichen Kosten für ihre Behandlung seien enorm, ganz abgesehen vom persönlichen Leid, das mit Alkoholismus verbunden sei.
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Bier dürfe beworben werden, nur eben nicht mit angeblichen gesundheitlichen Vorteilen, sagte Lange. Normalerweise hielten sich die Brauereien auch an diese Vorgaben. Der aktuelle Fall sei nur ein Ausreißer. Dem Verband lägen derzeit keine ähnlichen Beschwerden mehr vor.