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Corona: Diese Lockerungen für Geimpfte gelten ab heute | Bundesländer-Übersicht


Frühlingsgefühle
Diese Lockerungen für Geimpfte gelten nun bei Ihnen

Von dpa, cck, mra

Aktualisiert am 09.05.2021Lesedauer: 5 Min.
Im April durften negativ Getestete im Saarland in Biergärten sitzen: Nun soll das auch in anderen Bundesländern möglich sein.Vergrößern des BildesIm April durften negativ Getestete im Saarland in Biergärten sitzen: Nun soll das auch in anderen Bundesländern möglich sein. (Quelle: BeckerBredel/imago-images-bilder)
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Auf dem Campingplatz übernachten oder auf der Restaurantterrasse einen Wein trinken – in einigen Bundesländern ist das für vollständig Geimpfte und von Corona Genesene ab heute wieder möglich. Ein Überblick.

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen sinkt in vielen Regionen Deutschlands, immer mehr Menschen haben zumindest ihre erste Impfspritze erhalten. Der Bundestag hat deshalb beschlossen, dass Geimpfte und Genesene schon in Kürze wieder mehr Freiheiten genießen dürfen. Nachdem an diesem Freitag auch der Bundesrat den Plänen zugestimmt hat, sollen die Neuregelungen schon am Sonntag in Kraft treten.

Vollständig Geimpfte und genesene Menschen sind damit von den bislang geltenden Kontaktbeschränkungen befreit. Das bedeutet: Sie dürfen sich mit beliebig vielen anderen Geimpften und Genesenen treffen. Bei Treffen mit Ungeimpften, etwa im Familien- oder Freundeskreis, zählen Geimpfte oder Genesene künftig nicht dazu.

Außerdem gelten für sie die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen nicht mehr. Und nach Reisen müssten vollständig Geimpfte und genesene Menschen nicht mehr in Quarantäne – es sei denn, sie reisen aus einem Virusvariantengebiet ein. Geimpfte und genesene Menschen werden zudem den Negativ-Getesteten gleichgestellt. Das heißt, sie müssen sich vor einem Friseurbesuch oder dem Termin-Shopping nicht mehr auf das Coronavirus testen lassen.

Welche weiteren Lockerungen in den einzelnen Bundesländern vorgesehen sind, zeigt dieser Überblick:

Achtung: Die Informationen zu den einzelnen Bundesländern erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wurden zuletzt am 7. Mai 2021 aktualisiert. Bitte informieren Sie sich zu aktuellen, individuellen Details bei Ihrer Landesregierung oder Ihrem zuständigen Gesundheitsamt.

Baden-Württemberg

Bereits jetzt sind vollständig geimpfte und genesene Personen von der Testpflicht ausgenommen, etwa beim Friseur. Auch weitere Regeln gelten für sie bereits nicht mehr: So müssen sie nach Reisen nicht in Quarantäne, außer sie kommen aus einem Virusvariantengebiet. Auch die Quarantänepflicht nach dem Kontakt mit Infizierten entfällt.

Urlaub in Baden-Württemberg soll es hingegen nicht so bald geben. "Dazu müssten die Inzidenzen drastisch runtergehen, bevor wir so was ins Auge fassen können", sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann.

Bayern

Theater, Außengastronomie und Urlaub: Die Bayern erwarten nun stufenweise immer mehr Lockerungen. Ab dem 10. Mai dürfen – bei einer stabilen Inzidenz unter 100 – die Außengastronomie bis 22 Uhr, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos öffnen. Zu Beginn der Pfingstferien ab dem 21. Mai ist auch Urlaub möglich, wieder ist eine Inzidenz von unter 100 in den Kreisen und Städten die Voraussetzung. Dann dürften Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze wieder öffnen.

Die Inzidenz gilt als stabil, wenn sie mindestens sieben Tage unter 100 Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Außerdem müsse die Tendenz eher fallend sein, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek. Genesene, Geimpfte und Getestete werden gleichgestellt.

In Hotspots bleibt Bayern bis zum Ende der Pfingstferien jedoch bei seiner strikteren nächtlichen Ausgangssperre – damit bleibt es in Regionen mit Corona-Zahlen über 100 verboten, zwischen 22 und 5 Uhr die eigene Wohnung zu verlassen. Erst ab dem 7. Juni sollen dann die Ausnahmen gelten, wie sie in der Bundesnotbremse vorgesehen sind. Für Geimpfte und Genesene fallen ab Donnerstag allerdings die Ausgangssperre sowie die Kontaktbeschränkungen weg.

Berlin

In Berlin gibt es noch keine konkreten Pläne, der Regierende Bürgermeister Michael Müller hält Lockerungen aber in absehbarer Zeit für möglich. Dabei gehe es um Angebote für den Bereich der Kultur, des Sports und der Außengastronomie. Voraussetzung seien weiter fallende Infektionszahlen. Geimpfte, Getestete und Corona-Genesene sind bereits gleichgestellt.

Zudem sind Geimpfte von der Quarantänepflicht befreit, wenn sie einen Corona-Kontakt hatten. Ausnahmen gelten allerdings für bestimmte Mutanten.

Brandenburg

Ab Pfingsten dürfen die Brandenburger wieder auf den Terrassen der Gaststätten sitzen – wenn sich die Infektionslage weiter stabilisiert. Zudem will die Regierung dann über weitere Öffnungsschritte in Sport, Kultur und Tourismus nachdenken. Zudem sind Geimpfte mit Getesteten bereits gleichgestellt.

Bremen

Der Senat will die Genesenen und Geimpften mit den negativ Getesteten gleichstellen. Dem muss aber noch die Bürgerschaft zustimmen. Zudem soll ab dem Wochenende Termin-Shopping wieder erlaubt sein, wie das Regionalmagazin "Buten un Binnen" berichtet.

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Hamburg

Die Hansestadt plant derzeit keine Lockerungen, obwohl sich die Corona-Inzidenzwerte günstig entwickeln. "Der Senat möchte gerne eine verlässliche Perspektive geben, wie es weitergehen kann", sagte Senatssprecher Marcel Schweitzer. Sollte in Hamburg die Sieben-Tage-Inzidenz an mindestens fünf Tagen hintereinander unter 100 liegen, "dann wären Lockerungen denkbar". Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) hält vorsichtige Lockerungen für Geimpfte für sinnvoll, berichtet der NDR.

Hessen

Geimpfte sind mit Getesteten bereits gleichgestellt. Zu Öffnungsschritten ist derzeit nichts bekannt.

Mecklenburg-Vorpommern

Übernachtungen in Hotels oder auf Campingplätzen bleiben zwar weiterhin verboten, allerdings können geimpfte Tagestouristen und Zweitwohnungsbesitzer aus anderen Bundesländern wieder einreisen. Das gilt seit dem 5. Mai. Die Testpflicht für vollständig gegen Corona geimpfte Menschen entfällt dabei.

Niedersachsen

Handel, Gastro und Tourismus sollen ab dem Wochenende schrittweise wieder geöffnet werden dürfen, zumindest in Städten und Kreisen mit einer Inzidenz von unter 100. Mehr Möglichkeiten und Freiheiten soll es für Menschen mit einem tagesaktuell negativen Corona-Test und bereits vollständig geimpfte Menschen geben, kündigte Ministerpräsident Stephan Weil an.

Der komplette Einzelhandel soll für diese Gruppen wieder öffnen. Der Tourismus werde für voraussichtlich drei Wochen zunächst nur für Einwohner Niedersachsens geöffnet. In Hotels, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen sind damit rechtzeitig vor Pfingsten wieder touristische Übernachtungen möglich. Die Gastronomie soll zunächst draußen und zwei Wochen später auch drinnen wieder öffnen können, dann mit einer Auslastungsgrenze von 60 Prozent und einer Sperrstunde um 23 Uhr. Auch Kulturveranstaltungen im Freien sollen wieder möglich werden.

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gelten die bundesweiten Regelungen, darüber hinaus ist bisher keine Entscheidung für Geimpfte bekannt. Sie sind jedoch bereits mit Getesteten gleichgestellt.

Rheinland-Pfalz

Geimpfte sind mit Getesteten bereits gleichgestellt. Zu Öffnungsschritten ist derzeit nichts bekannt.

Saarland

Im Saarland gelten die bundesweiten Regelungen, darüber hinaus wurden noch keine Öffnungspläne konkretisiert.

Sachsen

Der Tourismus wird ab dem 10. Mai schrittweise wieder erlaubt: Bei einer stabilen Inzidenz unter 100 dürfen Ferienwohnungen und Campingplätze wieder Gäste empfangen, bei unter 50 auch Pensionen und Hotels. Allerdings liegt selbst Leipzig, als Stadt oder Landkreis mit niedrigster Inzidenz, bei über 100. Zudem erlässt Sachsen ab dem 10. Mai Geimpften und Genesenen die Testpflicht in vielen Situationen. Geimpfte und Genesene sind dann mit negativ Getesteten gleichgestellt.

Sachsen-Anhalt

Noch ist nichts entschieden, aber die Landesregierung hat bereits deutliche Lockerungen in Aussicht gestellt. Wie der MDR berichtet, sind Lockerungen im Freien, in der Gastronomie, im Tourismus und in der Kultur geplant. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Kreise und Städte bei einer Inzidenz unter 100 liegen. Zudem ist geplant, Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichzustellen. Die neue Verordnung soll am 10. Mai in Kraft treten.

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Schleswig-Holstein

Wegen der schon länger niedrigen Inzidenzen sind in Kreisen und Städten mit einer Inzidenz von unter 100 bereits zahlreiche Lockerungen eingetreten, etwa bei der Außengastronomie oder beim Einzelhandel. Ab dem 10. Mai soll es zudem Lockerungen für Geimpfte geben. Sie sollen mit negativ Getesteten gleichgestellt werden, berichtet der NDR.

Thüringen

Biergartenbesuche und Camping: Bei stabilen Inzidenzwerten unter 100 soll das wieder möglich sein. Konkret sieht die neue Landesverordnung Öffnungsschritte unter anderem im Bereich der Außengastronomie, Camping, der Buchung von Ferienhäusern und der körpernahen Dienstleistungen vor. "Zusätzlich können die Gebietskörperschaften weitere Regelungen treffen, entsprechend des Stufenplanes", sagte Gesundheitsministerin Heike Werner. Geimpfte und Genesene sind mit negativ Getesteten gleichgestellt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Recherche
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