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Corona-Regeln: Diese Lockerungen gelten in Biergärten, Cafés & Co.


Das gilt jetzt bei Ihnen für die Gastronomie


Aktualisiert am 22.05.2021Lesedauer: 3 Min.
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Leipzig: Seit einigen Tagen darf hier die Außengastronomie wieder öffnen.Vergrößern des Bildes
Leipzig: Seit einigen Tagen darf hier die Außengastronomie wieder öffnen. (Quelle: foto-leipzig.de/imago-images-bilder)

Das lange Pfingstwochenende lockt in vielen Bundesländern mit neuen Freiheiten: Doch wo öffnen Restaurants wirklich wieder und was ist beim Besuch im Biergarten zu beachten?

In einigen Bundesländern darf bereits wieder die Außengastronomie öffnen, andere machen die Lockerung von den Inzidenzwerten abhängig. Wir geben Ihnen einen Überblick, wo was bereits wieder geöffnet ist und was Sie dennoch beachten sollten.

Achtung: Die Regelungen variieren stark je nach Bundesland, Landkreis oder Stadt. Die Übersicht erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit und hat den aktuellen Stand vom 20. Mai 2021. Um ganz sicher zu gehen, sollten Sie sich immer vor Ort bei den zuständigen Behörden oder direkt im Restaurant oder Biergarten Ihrer Wahl informieren.

In welchen Bundesländern öffnet die Gastronomie wieder?

Liegen die Corona-Zahlen fünf Tage in Folge unter einer Inzidenz von 100, darf in Baden-Württemberg zum Beispiel die Außen- und Innengastronomie zwischen 6 Uhr und 21 Uhr mit Hygieneauflagen und Testkonzepten wieder öffnen. Bereits jetzt öffnen in Bayern Biergärten und Außengastronomie, wenn die Inzidenz bei unter 100 liegt.

Ab dem 21. Mai dürfen auch in Berlin Gaststätten wieder ihre Außenbereiche öffnen, allerdings mit negativem Test oder vollständigem Impfschutz. In Mecklenburg-Vorpommern darf die Gastronomie von Pfingstsonntag (23. Mai) an wieder öffnen, dort sogar sowohl außen als auch innen.

In Niedersachsen hat die Außengastronomie bereits wieder geöffnet, allerdings kombiniert mit einer Testpflicht. Bei einer Inzidenz von unter 100 darf die Außengastronomie auch in Nordrhein-Westfalen wieder geöffnet werden, sind es weniger als 50 Infizierte je 100.000 Einwohner, darf auch wieder drinnen bedient werden. Sachsen-Anhalt will ebenfalls Restaurantbesuche im Innenbereich ermöglichen, sofern ein negativer Corona-Test vorliegt. Überall in Schleswig-Holstein ist die Außengastronomie bereits wieder geöffnet.

Welche Regeln gelten in Restaurants und Cafés?

Auch, wenn Restaurants und Cafés vielerorts wieder öffnen dürfen, gibt es individuelle Corona-Regeln, die eingehalten werden müssen. So informiert die Stadt Berlin darüber, dass der Besuch nur Personen erlaubt ist, die einen aktuellen negativen Corona-Test oder einen Impf- bzw. Genesenennachweis vorlegen können. Darüber hinaus dürfen an einem Tisch nicht mehr als fünf Personen aus maximal zwei Haushalten gemeinsam sitzen.

Ausnahmen gelten dabei jedoch für Geimpfte oder Genesene: Sie zählen bei der maximalen Personenzahl nicht mit. Es kann also sein, dass auch einmal mehr als fünf Personen an einem Tisch zusammenkommen.

Berlin informiert auch über zusätzliche Regeln: Sowohl Kellner als auch Gäste, die nicht an ihrem Platz sitzen, sind verpflichtet, eine medizinische Maske zu tragen. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur am Tisch zulässig. Wer sein Restaurant oder Café öffnen möchte, ist zudem dazu verpflichtet, ein Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen. Dabei muss die Gästeanzahl reguliert werden, die Kontaktnachverfolgung gesichert sein und auch Abstands- und Kontaktregeln müssen bedacht werden.

Ähnliche Regeln gelten auch in den anderen Bundesländern. So informiert Baden-Württemberg darüber, dass nur Getestete, Geimpfte oder Genesene die Gastronomie nutzen dürfen. Die Erfassung der Kontakte zur Nachverfolgung ist ebenfalls für alle Gäste Pflicht. Häufig wird dazu die Nutzung der Luca-App angeboten. In Baden-Württemberg sind Gaststätten zudem zunächst nur zwischen 6 und 21 Uhr geöffnet.

In Mecklenburg-Vorpommern hingegen ist um 24 Uhr Schluss in der Gastronomie und wer in Innenräumen bedient wird, unterliegt einer Reservierungspflicht. Und auch, wenn Geimpfte und Genesene in die Personenanzahl nicht eingerechnet werden, sind hier maximal zehn Personen pro Tisch erlaubt.

Was sollten auch Geimpfte oder Genesene weiterhin beachten?

Auch, wenn für Geimpfte keine Kontaktbeschränkung mehr gilt und sie sozusagen zusätzlich zur Personenanzahl gezählt werden, müssen sie sich weiterhin an die übrigen Regeln in der Gastronomie halten. Auch Geimpfte müssen demnach ihre Kontakte angeben oder eine Maske tragen, wenn sie den Platz verlassen. Je nach Bundesland, Region oder auch Restaurant können weitere Regelungen hinzukommen, an die sich alle Gäste unabhängig von einer etwaigen Impfung zu halten haben.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Internetseiten der Bundesländer
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