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Anwaltszwang bei der Scheidung: Keine Alternative

nk (CF)

Aktualisiert am 24.02.2012Lesedauer: 2 Min.
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In Deutschland ist eine Ehetrennung ohne Anwalt nicht möglich, da bei Scheidung ein Anwaltszwang gilt. Das Scheidungsverfahren darf daher nicht ohne die Unterstützung eines Anwalts bei Gericht beantragt werden. Je nachdem, ob es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt oder nicht, müssen die Eheleute einen oder zwei Anwälte mit der Abwicklung des Scheidungsverfahrens beauftragen.

Anwaltszwang hat seine Berechtigung

Der Anwalt soll die Belange der Eheleute vor Gericht vertreten. Ohne rechtliche Hilfe ist dies nicht umzusetzen, auch wenn sich viele wahrscheinlich zum Kostensparen eine einfache Scheidung ohne Anwalt wünschen würden. Doch gerade wenn es um komplizierte Sachverhalte wie Zugewinnausgleich, Sorgerechtsverteilung oder Unterhaltszahlungen geht, wären die meisten mit der Abwicklung schnell überfordert- Der Anwaltszwang soll hier eine Hilfe sein. Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung ist das Beantragen der Scheidung sowie die Abwicklung aller Formalitäten allein nicht zu bewältigen. Der Anwaltszwang hat daher durchaus seine Berechtigung. (Kann man die Anwaltskosten von der Steuer absetzen?)

Kosten sparen trotz Anwaltszwang

Wenn Sie sich mit Ihrem Expartner in allen Belangen geeinigt haben, kann die Scheidung auch über einen einzigen Anwalt laufen, was wiederum Kosten einspart. Umso weniger Anträge insgesamt eingereicht werden, desto günstiger wird auch die Scheidung sein. Weiterhin können Sie sich Fahrtkosten zum Anwaltsbüro sparen, wenn Sie die Scheidung weitestgehend online abwickeln. Angebote für Online-Scheidungen gibt es viele im Internet, zum Gerichtstermin müssen Sie aber auch hier noch persönlich erscheinen. Wenn Ihnen nur wenig Geld zur Verfügung steht und Sie die Scheidungskosten, die auch durch den Anwaltszwang entstehen, nicht tragen können, ist es auch möglich, dass Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Wenn Unklarheiten bestehen, sollten Sie versuchen, diese möglichst vorher mit Ihrem Expartner zu klären, um sich weitere Zusatzkosten für Gerichtsverfahren zu sparen. (Einvernehmliche Scheidung: Trennung ohne langen Streit)

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