Einvernehmliche Scheidung: Trennung ohne langen Streit
Eine einvernehmliche Scheidung ist die beste Lösung, um sich ohne Streit und Rosenkrieg vom Ehepartner zu trennen. Doch leider laufen Scheidungen nicht immer auf diese Weise ab. Doch wann wird eine Scheidung als einvernehmlich bezeichnet und welche Vorteile bietet sie?
Einvernehmliche Scheidung der Ehepartner: Was ist das?
Eine einvernehmliche Scheidung ist eine Form der Scheidung, bei der beide Eheleute gemeinsam die Scheidung beantragen und es keine Unstimmigkeiten zur Regelung der Verhältnisse gibt. Voraussetzung dafür ist, dass die Eheleute schon mindestens zwölf Monate getrennt voneinander leben und die Zerrüttung der Ehe schriftlich eingestanden haben. Die Einigung in Sachen Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Vermögensverteilung usw. ist ebenso schon schriftlich geregelt, sodass der Scheidungsantrag komplett bei Gericht eingereicht werden kann. Wenn sich Partner auch nur in einem Punkt uneinig sind, ist eine einvernehmliche Scheidung nicht mehr möglich. (Voraussetzungen einer einvernehmlichen Scheidung)
Einvernehmliche Scheidung regelt verschiedene Dinge
Bei der einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Ehepartner über alle relevanten Dinge, die bei einer Trennung geregelt werden müssen, einig. Klären Sie mit Ihrem Partner die Aufteilung Ihres Vermögens, das Sie während der Ehe angeschafft haben. Wenn Kinder im Spiel sind, muss das Sorgerecht aufgeteilt werden, und es werden eventuell auch Unterhaltszahlungen fällig. Kann derjenige Partner, der die Kinder betreut, nicht voll arbeiten, muss auch der Unterhaltsanspruch des Partners geregelt sein. Je mehr Sie mit Ihrem Partner vorab klären, desto günstiger fallen übrigens auch die Kosten der einvernehmlichen Scheidung aus, da langwierige Gerichtskosten entfallen und auch ein Anwalt zur Durchführung des Verfahrens ausreichend ist. Bei anderen Scheidungsformen müssen grundsätzlich zwei Anwälte beauftragt werden, da ein Interessenkonflikt vorliegt. (Notwendige Dokumente für eine einvernehmliche Scheidung)