Benötigte Dokumente bei der einvernehmlichen Scheidung
Bei einer einvernehmlichen Scheidung geht aus den Dokumenten ganz klar hervor, dass sich die Eheleute bereits zu allen wichtigen Punkten geeinigt haben. Dazu gehören Kindesunterhalt, Ehepartnerunterhalt, die Aufteilung des gemeinschaftlich erworbenen Vermögens, der Zugewinnausgleich sowie Sorgerecht für Kinder und Haustiere. Sind alle Faktoren geregelt, wird dies von den Eheleuten schriftlich in einem Dokument bestätigt und der Anwalt kann die Scheidung einleiten.
Welche Dokumente werden für die Scheidung benötigt?
Für die einvernehmliche Scheidung benötigen Sie eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde. Weiterhin ist es notwendig, bei gemeinsamen Kindern die noch minderjährig sind, die Geburtsurkunden in Kopie einzureichen. Wenn ein Ehevertrag eine Vereinbarung zum Versorgungsausgleich oder Scheidungsfolgevereinbarung existiert, sind auch diese Dokumente in Kopie anzufertigen. Je nachdem, ob Sie die Kosten des Scheidungsverfahrens selbst tragen oder es Ihnen aufgrund Ihres geringen Einkommens nicht möglich ist, müssen Sie als zusätzliches Dokument noch den Antrag zur Verfahrenskostenhilfe ausfüllen sowie Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen.
Antrag auf einvernehmliche Scheidung ausfüllen
Natürlich müssen beide Eheleute auch vollständige Angaben zu den Personalien und dem aktuellen Wohnort machen und den Scheidungsantrag ausfüllen. Mit diesem Antrag und allen sonstigen Dokumenten, wie zum Beispiel mit dem Antrag auf Versorgungsausgleich, kann der Anwalt dann die einvernehmliche Scheidung vorbereiten und bei Gericht einreichen. Mit einer gesondert ausgefüllten Vollmacht darf der Anwalt das in Ihrem Namen erledigen. Am Scheidungstermin selbst, an dem Sie beide persönlich erscheinen müssen, benötigen Sie Ihren Personalausweis, einen Nachweis darüber, an welchem Wohnort Sie gemeldet sind, sowie die Heiratsurkunde und alle sonstigen Einigungsdokumente. Wenn Sie kein deutscher Staatsbürger sind, ist auch der Staatsbürgerschaftsnachweis mitzubringen. Der Antrag für eine einvernehmliche Scheidung selbst wird beim jeweils zuständigen Bezirksgericht schriftlich eingereicht, aus dem explizit hervorgehen muss, dass sich die Eheleute zu allen Punkten einig sind.