In einer Scheidungsfolgenvereinbarung werden Details zwischen Eheleuten schriftlich festgehalten, die im Falle einer Scheidung zum Tragen kommen und sich längerfristig auswirken. Der Vertrag wird vom Notar beurkundet und dient als Hilfe für das Gericht bei der Entscheidung zur Verteilung des vorhandenen Vermögens, den Unterhalt an den Ehepartner und zu anderen möglichen Streitpunkten.
Scheidungsfolgenvereinbarung: Vertrag regelt Scheidung
Die Scheidung ist an sich für die meisten schon belastend genug. Wenn dann noch langwierige Streitigkeiten hinzukommen, stellt sie eine große Belastungsprobe für jeden dar. Um dies zu vermeiden, kann man schon bei der Eheschließung mit einem Vertrag bzw. einer Scheidungsfolgenvereinbarung vorbeugen. Die wichtigsten Punkte, die in diesem Vertrag geregelt werden, sind zum Beispiel Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und die Vermögensaufteilung nach der Scheidung. Auch die Verteilung des gemeinsam genutzten Hausrats wird hier festgelegt. Sind Immobilien, Firmen und Grundstücke vorhanden, lässt sich die Verteilung auch dazu in der Scheidungsfolgenvereinbarung festlegen. Ein weiterer wichtiger Punkt, der im Vertrag geregelt wird, ist die Verteilung des Sorgerechts für die Kinder sowie die Zahlung von Kindesunterhalt. Hier kann allerdings nicht beliebig entschieden werden, da es gesetzliche Vorschriften gibt, die den Unterhalt der Kinder sichern sollen.
Was in der Scheidungsfolgenvereinbarung noch geregelt wird
Auch die Zahlung von Ehegattenunterhalt sowie das Ehegattenerbrecht lässt sich im Vertrag der Scheidungsfolgenvereinbarung einvernehmlich vereinbaren, sodass das spätere Scheidungsverfahren leichter über die Bühne geht. Insgesamt ist darauf zu achten, dass durch diese Vereinbarung nicht einer der Ehepartner stark bevorteilt wird, daher achtet auch der Notar bei der Beurkundung darauf.