Für deutsche Staatsbürger ist die Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland nach einer Scheidung kein Problem, selbst wenn sie für lange Zeit im Ausland gelebt haben. Für Bürger aus dem europäischen Ausland gibt es allerdings schon gewisse Bestimmungen, die erfüllt sein müssen.
Internationale Scheidung: Aufenthaltsgenehmigung
Nichtdeutsche Bürger behalten für die internationale Scheidung nur das Aufenthaltsrecht in Deutschland, wenn die Ehe seit mindestens drei Jahren bestanden hat und man davon mindestens ein Jahr in Deutschland gelebt hat. Doch Staatsbürger, die außerhalb von Europa leben und dort eine internationale Scheidung durchlaufen, benötigen auf jeden Fall eine Aufenthaltsgenehmigung. Diese gibt es zunächst nur in befristeter Form, aber hat man einen guten Grund, kann diese auch verlängert werden.
Aufenthaltsgenehmigung nach der internationalen Scheidung behalten
Doch will man nach einer internationalen Scheidung ganz in Deutschland bleiben, sollte man auf eine Niederlassungserlaubnis hinarbeiten. Hierfür müssen einige Bedingungen erfüllt werden, zum Beispiel müssen deutsche Sprachkenntnisse vorhanden sein und man muss eigenständig für sich sorgen können. Doch um zu arbeiten, muss man vorher eine Arbeitserlaubnis beantragen, sonst gilt dies als Schwarzarbeit.
Heiratet man einen deutschen Ehepartner, gibt es die endgültige Niederlassungserlaubnis bereits nach drei Jahren, sonst dauert es wesentlich länger. Aber hier sollte man sich auf jeden Fall beraten lassen. Denn entstehen nach einer internationalen Scheidung keine nachteiligen Auswirkungen in Form von Geldnot, könnte sich dies auf die befristete Aufenthaltsgenehmigung auswirken.