Kindesentführung ins Ausland bei Scheidung verhindern
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Eine Kindesentführung ins Ausland ist nach einer Scheidung das Schlimmste, was einem Elternteil und auch einem Kind passieren kann. Aber ein Kindesentzug kann verhindert werden, weil es vorher oft schon deutliche Signale für dieses Vorhaben gibt.
Kindesentführung ins Ausland: Es gibt oft deutliche Zeichen
Zu einer Kindesentführung ins Ausland nach einer Scheidung kommt es in den meisten Fällen, wenn einer der Ehepartner eine andere Religion oder einer andere Kultur hat. Wenn zum Beispiel der muslimische Vater im Rahmen seines Umgangsrechts eine Reise mit dem Kind zu seinen Verwandten in seinem Heimatland plant, kann das ein Zeichen für eine Kindesentführung ins Ausland sein.
Auch wenn die Mutter immer wieder wegen ihrer vermeintlich zu liberalen Erziehung kritisiert wird, kann das auf einen Kindesentzug hindeuten, wenn der Vater möchte, dass das Scheidungskind nach anderen Gesichtspunkten erzogen werden soll. Auch wenn eine Mutter das alleinige Sorgerecht bekommen hat, dann ist es immer besser, Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, denn auch das ist vielfach ein Grund für den Vater, das Kind ins Ausland zu entführen.
Wie kann eine Kindesentführung ins Ausland verhindert werden?
Sollte eine Mutter den begründeten Verdacht haben, dass es nach der Scheidung zu einer Kindesentführung ins Ausland kommen könnte, sollte sie bei Gericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Auch die Aufhebung des Umgangsrechts ist ein wirksames Mittel, um eine Kindesentführung ins Ausland zu verhindern.
In diesem Fall müssen die Gründe allerdings schwerwiegend sein, damit das Gericht dem Antrag zustimmt. Das wäre der Fall, wenn die Mutter beweisen kann, dass der Vater die Tochter mit in sein Heimatland nehmen will, damit das Mädchen dort beschnitten wird, denn das bedeutet eine Gefahr für Leben und Gesundheit des Kindes.