Auch in Spanien ist eine Scheidung keine Seltenheit. So schön die Eheschließung auch ist, oft merkt man erst hinterher, dass man einfach nicht zusammenpasst. Welche Besonderheiten gibt es bei einer Ehetrennung in Spanien?
Scheidung in Spanien
Lebt ein spanisches Ehepaar zum Beispiel in Deutschland, so können sie ihre Scheidung auch bei einem deutschen Gericht einreichen, verfahren wird dann aber nach dem spanischen Recht.
Genauer geprüft wird das Ganze, wenn Frau und Mann unterschiedliche Staatsangehörigkeiten aufweisen. Auch in Spanien kann nun ein langer bürokratischer Prozess folgen, obwohl eine Scheidung seit 2005 ohne vorheriges Trennungsverfahren eingereicht werden kann.
Die Scheidung kann auch nur von Mann oder Frau einzeln eingereicht werden, lediglich die Zustimmung des anderen muss vorhanden sein. Frühestens drei Monate nach der Eheschließung kann die Scheidung erfolgen, außer es liegen drastische Gründe vor, die zu einer Sonderentscheidung drängen. Ausnahmen gibt es immer, auch diese sind gesetzlich festgehalten.
Finanzielle Regelungen in Spanien
Die finanziellen Aspekte werden in Spanien ähnlich wie in Deutschland geregelt. Steht ein Ehepartner nach der Scheidung schlechter da, so muss eine Ausgleichszahlung des anderen Ehepartners erfolgen, oder es besteht hinterher ein Anspruch auf eine Unterhaltsleistung, zum Beispiel wenn Kinder versorgt werden müssen.