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Zoff um Parship: Verbraucherzentrale rät zu Klagen gegen Partnervermittlung


Verbraucherzentrale rät zu Klagen gegen Partnervermittlung

Von dpa
02.02.2017Lesedauer: 1 Min.
Bei Nichtgefallen garantiert Geld zurück? Das ist nicht sicher.
Bei Nichtgefallen garantiert Geld zurück? Das ist nicht sicher. (Quelle: imago-images-bilder)
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Wer bei der Online-Partnervermittlung Parship einen Vertrag abschließt und innerhalb von zwei Wochen wieder kündigt, soll in vielen Fällen trotzdem viel Geld zahlen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hält das für unzulässig und rät Betroffenen zur Klage.

"Den meisten Verbrauchern wurde in den vergangenen Monaten Recht zugesprochen und zu viel gezahltes Geld erstattet", teilte die Verbraucherzentrale in Hamburg mit. Parship habe die Anwalts- und Gerichtskosten in diesen Fällen komplett tragen müssen.

Parship verlangt von seinen Kunden bei einer Kündigung innerhalb der Widerrufsfrist von zwei Wochen einen Wertersatz für Kontakte, die bis dahin aufgenommen wurden, sowie für einen Persönlichkeitstest. Die Spanne der Forderungen reiche von kleineren Beträgen bis hin zu höheren Summen von mehreren hundert Euro und könne bis zu drei Viertel der Kosten für die gesamte abgeschlossene Vertragsdauer betragen.

Überhöhte Kosten

Die Verbraucherzentrale hält das für überhöht und nur einen weitaus geringeren Wertersatz für zulässig, etwa anteilig zur vereinbarten Dauer des Vertrags.

Eine Parship-Sprecherin verwies auf eine bevorstehende Urteilsverkündung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg, die vermutlich zugunsten der Partnervermittlung ausgehen werde.

Dem Missbrauch vorbeugen

Parship wolle vermeiden, dass sich Kunden innerhalb der Widerrufsfrist um eine Vielzahl von Kontakten bemühen und Serienmails versenden, um dann kostengünstig aus dem Vertrag wieder auszusteigen. Es handele sich um eine vorbeugende Maßnahme gegen Missbrauch. Die Verbraucherzentrale steht dagegen auf dem Standpunkt, dass Parship die Kunden von der Ausübung ihres Widerrufrechts abhalte.

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