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Model erhält Schadenersatz wegen misslungener Haarfarbe


Misslungene Haarfärbung – Model erhält Entschädigung

afp, rh/ul

31.07.2017Lesedauer: 2 Min.
Portrait of a young crying woman on a pale blue background
Eine misslungene Frisur kann für ein Model geschäftsschädigend sein (Symbolbild). (Quelle: golubovy/Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Was schon für Leute ein Alptraum ist, die ihr Geld nicht mit ihrem Aussehen verdienen, kann für ein Model geschäftsschädigend sein: eine misslungene Haarfärbung. Diese könnte einen Kölner Friseursalon teuer zu stehen kommen.

Das Kölner Landgericht hat einem mit der Friseurleistung unzufriedenen Model grundsätzlich Schadenersatz zugesprochen. Ob und in welchem Umfang der Frau tatsächlich konkret bezifferbare Schäden entstanden sind, muss die Klägerin nun allerdings in einem möglichen Folgeprozess nachweisen. (Az. 4 O 381/16)

Nach zwei Beratungsterminen ging die Färbung dennoch schief

Das Model hatte sich den Angaben zufolge nach zwei Beratungsterminen in dem Salon die Haare färben lassen. Die Frau brachte überdies Haarteile mit, die in gleicher Weise gefärbt werden sollten. Jedoch blieb das gewünschte Farbergebnis "braun-gold" aus – stattdessen wiesen die Haare einen deutlichen Rotstich auf. Auch zwei "Rettungsversuche" blieben ohne Erfolg und die Kundin unglücklich.

Entgangene Auftrage und Akne durch Stress

Sie verlangte nun von dem Landgericht Köln die Feststellung, dass die Inhaberin des Friseursalons ihr sämtliche Schäden zu ersetzen habe, die ihr wegen der misslungenen Haarfärbung entstanden sind und noch entstehen werden. Ihre Haare seien durch die gesamte Prozedur dauerhaft geschädigt und auch nicht mehr fähig, eine andere Farbe aufzunehmen.

Als international tätiges Model seien ihr deswegen diverse Aufträge entgangen. Durch den Zustand ihres Haares sei sie auch seelisch sehr belastet, was zu einer stressbedingten Akne geführt habe.

Haare nachhaltig geschädigt

In der mündlichen Verhandlung überzeugte sich das Gericht der Sprecherin zufolge selbst davon, dass die Haare der Klägerin weiterhin geschädigt sind. Auch war die Zivilkammer durch vorgelegte Lichtbilder davon überzeugt, dass das damalige Farbergebnis nicht wie gewünscht "braun-gold" sondern rot und damit mangelhaft war. Dadurch seien der Klägerin ein materieller Schaden im Hinblick auf die Haarteile sowie Verdiensteinbußen bei ihrer Modeltätigkeit entstanden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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