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Luxushotel eröffnet trotz Namensstreits um Neuschwanstein


Streit um "Neuschwanstein"
"Verbotenes" Luxushotel eröffnet doch

Von dpa
Aktualisiert am 10.03.2019Lesedauer: 2 Min.
Außenaufnahme des Hotels Ameron Neuschwanstein Alpsee Resort & Spa: Das Luxushotel eröffnet trotz ungeklärter Markenrechte.Vergrößern des BildesAußenaufnahme des Hotels Ameron Neuschwanstein Alpsee Resort & Spa: Das Luxushotel eröffnet trotz ungeklärter Markenrechte. (Quelle: Thomas Günther/Ameron/Archiv/dpa-bilder)
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Die Eröffnung des Luxushotels Ameron Neuschwanstein Alpsee Resort & Spa könnte für Ärger sorgen. Grund: Der Freistaat Bayern hat sich den Namen Neuschwanstein 2011 als Marke schützen lassen.

Trotz Streits um den Namen eröffnet am Montag, den 11. März 2019, ein Luxushotel am Fuße von Schloss Neuschwanstein: Es heißt Ameron Neuschwanstein Alpsee Resort & Spa. Doch die Bayerische Schlösserverwaltung hat vergangenes Jahr beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) Widerspruch gegen den Namen eingelegt, da sich der Freistaat Bayern den Namen Neuschwanstein 2011 als Marke hat schützen lassen. "Die Bayerische Schlösserverwaltung steht daher in Verhandlungen mit dem Hotelbetreiber", teilt eine Sprecherin mit.

Laut Patentamt läuft das Widerspruchsverfahren noch bis Mitte dieses Jahres. Für das Resort, das zur deutschen Hotelgruppe Althoff Hotels gehört, kein Grund die Pforten zu 137 Zimmern und einem Spa-Bereich, der größer als ein Fußballfeld ist, geschlossen zu halten. Laut einem Sprecher laufe gerade ein "freundschaftlich-kollegialer Austausch mit der Bayerischen Schlösserverwaltung", um eine Lösung zu finden.

Streitigkeiten um die Marke Neuschwanstein

Schon in den vergangenen Jahren hatte es Streitigkeiten wegen des Rechts an der Marke Neuschwanstein gegeben: Ein Souvenirverband aus Vertretern von Händlern und Herstellern beispielsweise klagte vor dem Europäischen Gerichtshof, da diese keine Lizenzgebühren für Neuschwanstein-Souvenirs wie Tassen und Brettspiele an den Freistaat zahlen wollen. Die Klage wurde im September 2018 zurückgewiesen.

Kommt es zu keiner einvernehmlichen Lösung zwischen Hotel und Schlösserverwaltung und gibt das DPMA dem Widerspruch statt, hat die Hotelkette die Möglichkeit, vor das Bundespatentgericht zu ziehen. Die aktuelle Diskussion bringt zumindest eines: viel Werbung.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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