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FKK - wann erlaubt und wann nicht?


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FKK - wann erlaubt und wann nicht?

Von dapd
29.06.2012Lesedauer: 2 Min.
Ab ins kühle Nass - auch ohne Badehose oder Bikini.Vergrößern des BildesAb ins kühle Nass - auch ohne Badehose oder Bikini. (Quelle: dapd)
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Raus aus den Klamotten und nichts als die Luft auf der Haut spüren - für viele Freunde der Freikörperkultur gibt es nichts schöneres als sich im Geburtskostüm pudelwohl zu fühlen. Doch die Freikörperkultur (FKK) ist nicht an allen Orten erlaubt, bei einem Verstoß können FKK-Praktizierende sogar mit einem Bußgeld rechnen. Wir klären auf, wo FKK erlaubt ist und wo nicht.

FKK-Graubereiche: ungenehmigt aber geduldet

Wenn die Hüllen ohne Bedenken fallen sollen, sind ausgewiesene FKK-Bereiche geeignet wie zum Beispiel FKK-Strände, FKK-Clubs oder FKK-Vereinsgelände. Die Ordnungsbehörden der Kommunen und Landkreise sind für die Genehmigung solcher Bereiche zuständig. Darüber hinaus gibt es dem Deutschen Anwaltverein zufolge einen sogenannten Graubereich. Damit gemeint sind Orte, an denen FKK geduldet wird, zugleich aber keine behördliche Genehmigung vorliegt. Verlassen FKK-Fans die ausgewiesenen Bereiche, müssen sie generell mit Beschwerden rechnen.

"Belästigung der Allgemeinheit"

"Nacktsein ist keine Straftat", sagt der Vorsitzende des Landesverbands Nordrhein-Westfalen des Deutschen Anwaltvereins, Jürgen Widder. Abgegrenzt werden muss strafrechtlich, in welchem Kontext das Nacktsein in der Öffentlichkeit stattfindet. "Ist der Mensch nur pur nackt, ist es allenfalls eine Ordnungswidrigkeit." Wenn ein Antrag vorliegt, können die Behörden dagegen vorgehen und den Vorfall prüfen. Die gesetzliche Grundlage ist dem Anwaltverein zufolge der Paragraf 118 "Belästigung der Allgemeinheit" des Ordnungswidrigkeitengesetzes.

Wann spricht man bei FKK von Exhibitionismus?

Das Strafrecht kommt den Angaben zufolge im Zuge von FKK nicht zur Anwendung, sondern erst dann, wenn sich jemand deshalb nackt zeige, um den anderen mit der eigenen Nacktheit zu konfrontieren. Dies reicht bis hin zu den Bereichen Exhibitionismus mit sexuellen Motiven oder sexuellem Missbrauch.

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