Geld zurück oder nicht: Dreharbeiten auf Kreuzfahrten
Dreharbeiten auf einem Kreuzfahrtschiff sind grundsätzlich kein Reisemangel. Das hat das Bonner Landgericht entschieden und die Klage einer 83-jährigen Kreuzfahrt-Passagierin abgewiesen. Sie hatte von dem Veranstalter mehr als 32.000 Euro Schadenersatz gefordert.
Die Klägerin hatte im August 2016 eine 112-tägige Weltreise auf der "Albatros" für 27.000 Euro gebucht. Als sie erfuhr, dass während der Reise an 20 Tagen Dreharbeiten für die ARD-Doku-Serie "Verrückt nach Meer" vorgesehen waren, hatte sie im November 2016 den Reisevertrag gekündigt. Vom Veranstalter forderte sie nicht nur die Anzahlung von 5080 Euro zurück, sondern auch noch einmal den gesamten Reisepreis als Entschädigung für entgangene Urlaubszeit.
Klägerin hat sich als Komparsin beim ZDF-"Traumschiff" beworben
Ein Reisemangel seien Dreharbeiten an Bord aber nur, wenn es Beeinträchtigungen gebe, so der Gerichtssprecher (Az.: 1 O 122/17). Die Klägerin habe jedoch lediglich Mutmaßungen über Einschränkungen durch das Fernsehteam vorgetragen. Dass sie die Reise nie gebucht hätte, wenn sie von den Dreharbeiten gewusst hätte, glaubte die Richterin nicht.
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Der Grund: Die Rentnerin war im September 2016 noch an Bord der ebenfalls zum Veranstalter Phoenix Reisen gehörenden "Amadea" gegangen, wo die ZDF-Serie "Das Traumschiff" gedreht wurde. Dort hatte sich die Frau sogar als Komparsin angeboten.