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Vorläufigen Reisepass beantragen: Kosten, Dauer, Infos – so geht's


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Vorläufigen Reisepass beantragen: So geht's

Von dpa, t-online, sah

Aktualisiert am 07.12.2021Lesedauer: 3 Min.
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Türöffner für den Traumurlaub: Alle wichtigen Informationen zum deutschen Reisepass in knapp vier Minuten. (Quelle: t-online)
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In der Hektik der Urlaubsvorbereitungen ist es schnell passiert: Sie haben keinen Reisepass oder sehen, dass dieser bereits abgelaufen ist. Die Rettung ist ein vorläufiger Reisepass. Wie und wo Sie diesen beantragen können, erfahren Sie hier.

In der Regel dauert es etwa drei bis sechs Wochen, einen Reisepass anfertigen zu lassen. Wenn Sie jedoch zu spät merken, dass Ihr Reisepass abgelaufen ist, kann der vorläufige, grüne Reisepass die letzte Rettung sein.

Vorläufiger Reisepass: Kosten und Dauer

Ein vorläufiger Reisepass wird innerhalb weniger Stunden angefertigt und Ihnen sofort vor Ort von der zuständigen Behörde ausgehändigt. Er kostet 26 Euro und ist ein Jahr lang gültig. Das Dokument kann nicht verlängert werden.

Trotz des schnellen Verfahrens sollten Sie aber genügend Zeit einplanen: Kurz vor Abflug ist es auch für einen vorläufigen Reisepass zu spät. Erkundigen Sie sich zudem vorher, ob an Ihrem Reiseziel ein vorläufiger Reisepass anerkannt wird. Die Einreise in die USA ist mit einem vorläufigen Reisepass beispielsweise nicht möglich.

Tipp: Da der vorläufige Reisepass nur begrenzt gültig ist, können Sie am besten direkt einen neuen, regulären Reisepass beantragen.

Bedingungen für den vorläufigen Reisepass

Ein vorläufiger Reisepass wird nur dann ausgestellt, wenn der Reisepass auf dem normalen Amtsweg nicht mehr rechtzeitig beantragt werden kann – auch nicht im Expressverfahren. Das Bürgeramt kann daher darauf bestehen, dass Sie die Dringlichkeit durch Flugtickets oder Buchungsunterlagen belegen.

Haben Sie hingegen noch einige Tage Zeit bis zum Abflug, können Sie einen Express-Reisepass bei Ihrem örtlichen Bürgeramt beantragen. Dieser wird innerhalb von drei Werktagen ausgestellt. Der Express-Reisepass unterscheidet sich nicht von einem herkömmlichen Reisepass, ist durch die schnellere Erstellung aber teurer.

Wo Sie den vorläufigen Reisepass beantragen

Den vorläufigen Reisepass können Sie genau wie den normalen Reisepass bei der Passbehörde beziehungsweise beim Bürgeramt Ihrer Wohngemeinde beantragen. Der Auftrag für das Reisedokument muss nicht von der Bundesdruckerei bearbeitet werden. Das bedeutet, dass Ihnen der vorläufige Reisepass sofort während der regulären Öffnungszeiten des Amtes ausgestellt wird.

Unterlagen für einen vorläufigen Reisepass

Folgende Unterlagen benötigen Sie, wenn Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen wollen:

  • Ihren alten Reisepass oder den Personalausweis (sofern kein Reisepass vorhanden ist)
  • Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild
  • Ihre Geburtsurkunde (sofern kein Reisepass oder Personalausweis vorhanden ist oder es Abweichungen zu Eintragungen im Melderegister gibt)
  • Nachweis über die unmittelbare Reise wie Flugticket oder Reisevertrag

Im Notfall: Reiseausweis als Passersatz

Ist es auch für einen vorläufigen Reisepass zu spät, weil sich erst am Flughafen herausstellt, dass Ihr Pass zu Hause liegt oder nicht mehr gültig ist, kann die Bundespolizei Ihnen in diesem Notfall einen Reiseausweis vor Ort ausstellen.

Wichtig: Der Reiseausweis ist kein vorläufiger Reisepass – er gilt nur für die Dauer der Reise.

Für den acht Euro teuren Reiseausweis benötigen Sie einen offiziellen Identitätsnachweis wie beispielsweise Ihren abgelaufenen Reisepass, Ihren Personalausweis oder Ihre Geburtsurkunde. Erscheinen Sie allerdings nicht auf den allerletzten Drücker am Schalter, denn ohne ausreichend Zeit klappt es nicht mit dem Reiseausweis. Um Zeit zu sparen, können Sie ihn bereits vor dem Abflug auf der Homepage der Bundespolizei beantragen.

Der Ersatzausweis wird mit Ausnahme von Rumänien in allen EU-Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie in folgenden Staaten für die Einreise zu touristischen Zwecken anerkannt:

  • Albanien
  • Algerien
  • Andorra
  • Island
  • Liechtenstein
  • Monaco
  • Norwegen
  • San Marino

Wenn Sie einen bis zu einem Jahr abgelaufenen Reisepass bei sich haben, können Sie in Verbindung mit dem Reiseausweis auch hier auf Einreise hoffen:

  • Irland
  • Kanada
  • Kroatien
  • Montenegro
  • Schweiz
  • Serbien
  • Südkorea

Kosten für Reisepässe

Der vorläufige Reisepass kostet 26 Euro und ist ein Jahr gültig. Sie sollten aber zusätzlich einen normalen Reisepass beantragen. Die Kosten dafür können Sie der Tabelle entnehmen.

Lebensjahr Dokumentart Seiten Gültigkeitsdauer Kosten
bis 24 Reisepass 32 6 Jahre 37,50 Euro
bis 24 Reisepass 48 6 Jahre 59,50 Euro
bis 24 Express-Reisepass 32 6 Jahre 69,50 Euro
bis 24 Express-Reisepass 48 6 Jahre 91,50 Euro
ab 24 Reisepass 32 10 Jahre 60 Euro
ab 24 Reisepass 48 10 Jahre 82 Euro
ab 24 Express-Reisepass 32 10 Jahre 92 Euro
ab 24 Express-Reisepass 48 10 Jahre 114 Euro

Der klassische Reisepass hat 32 Seiten. Für Vielreisende ist ein Pass mit 48 Seiten interessant, da er mehr Platz für Ein- und Ausreisestempel und Sichtvermerke bietet.

Video | So beantragen Sie den Reisepass richtig
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Quelle: stroeer-video

Der Kinderreisepass ist sechs Jahre beziehungsweise bis Ende des zwölften Lebensjahres gültig und kostet 13 Euro (als vorläufiger Reisepass 26 Euro).

Reisepass im Ausland verloren

Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verlieren, sollten Sie zunächst die Polizei vor Ort über den Verlust informieren. Hier bekommen Sie eine Bescheinigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige. Ist der Vorfall registriert worden, wird die Deutsche Botschaft oder ein Konsulat benachrichtigt.

Tipp: Aus Sicherheitsgründen sollten Sie stets eine Kopie Ihres Reisepasses oder Ihres Personalausweises mit sich führen.

Nun müssen Sie mit der Institution Kontakt aufnehmen und ein Dokument als Bestätigung Ihrer Identifikation vorlegen. Bei erfolgreicher Bestätigung wird Ihnen ein Ersatzpass ausgestellt. Mit diesem können Sie die Rückreise nach Deutschland antreten. In andere Länder sollten Sie mit dem Ersatzdokument jedoch nicht reisen. Es dient ausschließlich der Reise in die Heimat.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
  • Bundespolizei
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