Flieger verpasst: In diesem Fall haftet der Flughafen
Dieses Szenario haben Sie wahrscheinlich auch schon einmal erlebt. Die Boardingzeit am Flughafen rückt näher, aber die Schlange an der Sicherheitskontrolle geht nicht voran. Die Angst, den Flieger zu verpassen, steigt. Diese Panik kann Ihnen nun zumindest teilweise genommen werden.
Gute Nachrichten für alle Flugreisende: Ein neues Gerichtsurteil stärkt Ihre Rechte. Wenn Sie wegen einer langen Warteschlange an der Sicherheitskontrolle Ihre Maschine verpassen, haftet dafür auch der Flughafen. Er muss anteilig für Mehr- und Umbuchungskosten der Fluggäste aufkommen, urteilte das Amtsgericht Erding.
Die Begründung: Das Personal am Flughafen müsse die Sicherheitskontrolle so organisieren, dass es den Passagieren möglich ist, rechtzeitig am Flugsteig zu erscheinen.
Grundlage für das Urteil
In dem verhandelten Fall ging es um einen Flug von München über Istanbul nach Hatay in der Türkei. Abflug war um 13:40 Uhr. Der Kläger und seine Familie checkten um 12:22 Uhr ein und begaben sich danach zur Sicherheitskontrolle. Dort war die Schlange bereits sehr lang. Nach einiger Zeit forderte ein Flughafenmitarbeiter die Reisenden auf, sich zu einer anderen Kontrollstelle zu begeben – aus Sorge, die Fluggäste könnten ihren Flug verpassen. Genau dies geschah dann auch.
Flughafen muss anteilig zahlen
Die Familie erhielt daraufhin ihr Gepäck zurück. Sie buchten für 613,96 Euro um und flogen am Folgetag in die Türkei. Der Kläger bekam vom Flughafen Geld zurück – allerdings nur 80 Prozent der strittigen Summe.
Flugreisende trifft Mitschuld
Dem Mann wurde nicht die volle Summe erstattet, weil ihn laut Gericht eine Mitschuld am Verpassen des Fliegers traf: Er hätte sich in der Warteschlange selbst nach vorne begeben und auf den Zeitdruck aufmerksam machen müssen.