Von "gut" bis "ausreichend" Fahrradlampen im ADAC-Test: Darauf müssen Sie achten

Elf Frontscheinwerfer und zehn Lichtsets im Test: Der ADAC hat geprüft, was Radfahrer wirklich gut sehen und gesehen werden lässt.
Wer häufiger mit dem Rad unterwegs ist, sollte nicht nur gut sehen, sondern auch rechtzeitig gesehen werden. Gerade in der dunklen Jahreszeit spielt die Beleuchtung eine zentrale Rolle – und sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Der ADAC hat jetzt insgesamt elf Frontscheinwerfer und zehn Lichtsets getestet. Das Ergebnis zeigt: Gute Sicht ist auch mit schmalem Budget möglich. Aber einige Produkte fallen durch, wegen Schwächen bei der Leuchtdauer, Verarbeitung oder Sicherheit.
Gutes Licht muss nicht teuer sein
Im Test standen Scheinwerfer mit rund 100 Lux Lichtstärke – also deutlich leistungsstärkere Modelle als einfache Batterielampen. Bewertet wurden unter anderem Ausleuchtung, Akkulaufzeit, Regendichtheit sowie Bedienung und Blendwirkung.
Vier Frontscheinwerfer erhielten ein gutes Urteil: die Modelle von Trelock (Note 2,2), Fischer (2,3), Sigma (2,3) und Acid (2,5). Besonders das Modell von Fischer überzeugte mit einem Preis von rund 33 Euro. Vier weitere Modelle kamen auf ein "befriedigend".
Deutliche Mängel zeigten die Leuchten von Lunivo, Busch & Müller sowie Lupine – sie erhielten nur ein "ausreichend". Busch & Müller fiel in der Regendichtheitsprüfung durch. Lunivo verfehlte die vorgeschriebene Mindestleuchtdauer von fünf Stunden im Energiesparmodus. Und die Lupine-Leuchte, trotz sehr guter Ausleuchtung, reduzierte ihre Helligkeit nach kurzer Zeit deutlich. Zudem fehlte eine Halterung, und die Bedienung überzeugte im Test ebenso wenig wie der Preis von rund 200 Euro.
Lichtsets: Günstig, aber nicht immer gut
Auch zehn Lichtsets mit Front- und Rückleuchte (bis 50 Euro) wurden getestet. Zwei davon – wieder von Fischer und Sigma – schnitten mit "gut" ab. Sieben weitere wurden als "befriedigend" bewertet. Einzig das Set von Decathlon fiel mit der Note 4,2 negativ auf: Die Leuchtdauer war zu kurz und das Rücklicht zu schwach.
Lichtsets eignen sich vor allem für urbane Strecken, bei denen die Straßenbeleuchtung zusätzlich für Sicht sorgt. Dennoch zeigte der Test: Auch schwächere Lampen können blenden. Laut ISO-Norm dürfen Fahrradscheinwerfer sogar stärker blenden als Autoscheinwerfer – das birgt Risiken. Der ADAC rät deshalb, das Licht richtig auszurichten: Die hellste Stelle des Lichtkegels sollte etwa zehn Meter vor dem Rad auf die Fahrbahn treffen.
Was beim Fahrradlicht wichtig ist
Sobald es dämmert oder die Sicht schlecht ist, wird Licht zur Pflicht. Die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) schreibt dann folgende Ausstattung vor:
Vorn: Weißer Scheinwerfer mit Abblendlicht (ggf. auch Fernlicht erlaubt)
Hinten: Rotes Rücklicht (ggf. mit Bremslichtfunktion)
Reflektoren: Zwei gelbe Rückstrahler an jedem Pedal, ein roter Rückstrahler hinten, ein weißer Reflektor vorn sowie reflektierende Streifen an den Reifen oder Speichenreflektoren.
Auch Anhänger müssen mit eigener Beleuchtung und Reflektoren ausgestattet sein.
Was ist erlaubt – und was nicht?
Zugelassen sind:
- Abnehmbare Leuchten mit Akku oder Batterie (sie müssen vor Fahrtantritt montiert sein)
- Bremslicht und Fernlicht, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden
- Blinkendes Zusatzlicht am Rucksack (nicht am Fahrrad selbst)
Verboten sind:
- Fahrradlampen ohne Prüfzeichen (zu erkennen an der Kombination aus Wellenlinie und "K"-Zahl, z. B. "~K1234")
- Flackerndes Licht am Rad selbst
Was Sie beim Kauf beachten sollten
Achten Sie auf das StVZO-Prüfzeichen – es ist Pflicht für die Straßenzulassung. Dazu sind folgende Punkte wichtig:
- Leuchtdauer: Die Lampe sollte mindestens fünf Stunden im Sparmodus durchhalten.
- Regendichtheit ist kein Muss, aber im Alltag unverzichtbar.
- Halterung: Nicht alle Produkte liefern diese mit – prüfen Sie vor dem Kauf.
- Ausrichtung: Ein falsch eingestellter Scheinwerfer kann blenden – und bei Unfällen haftungsrelevant sein.
Keine Beleuchtung: Was kostet ein Verstoß?
Wer ohne funktionierende Beleuchtung unterwegs ist, riskiert ein Verwarngeld von bis zu 35 Euro. Zudem kann es bei Unfällen zu Problemen mit der Haftung kommen – insbesondere, wenn die Leuchte nicht zugelassen oder falsch montiert war.
- ADAC-Pressemitteilung
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