Neues Verkehrsgesetz in der Slowakei Tempolimit für Fußgänger war ein Missverständnis

Ein neues Gesetz soll Fußgänger auf Gehwegen schützen. Missverständliche Interpretationen sorgten aber für Verunsicherungen – und Witze im Internet.
Anders als zunächst vielfach angenommen, wird es in der Slowakei künftig doch kein Tempolimit für Fußgänger geben. Am vergangenen Mittwochabend stellte der Abgeordnete Lubomir Vazny, der den Gesetzesentwurf formuliert hatte, im öffentlich-rechtlichen Fernsehen STVR klar, dass die Kritik und Scherze auf einem Missverständnis beruhten.
Es drohe kein Tempolimit für Fußgänger, sondern für alle anderen, die sich auf Gehwegen bewegten. Zuvor hatten politische Debatten den Eindruck erweckt, ein Tempolimit würde auch für Fußgänger gelten.
"Gehgeschwindigkeit" als Richtwert
Am vergangenen Dienstag hat eine Parlamentsmehrheit in der Slowakei eine Gesetzesnovelle angenommen, in der erstmals eine sogenannte "Gehgeschwindigkeit" von sechs Kilometern pro Stunde definiert wurde. Diese "Gehgeschwindigkeit" wurde in mehreren weiteren Paragrafen als Tempolimit für Verkehrsteilnehmer festgelegt, die unter bestimmten Umständen Gehwege benutzen dürfen.
Das sei aber nicht so zu verstehen, dass sich die Fußgänger selbst an dieses Tempolimit zu halten hätten, erklärte Vazny. Zweck der Bestimmung sei der Schutz der Fußgänger. Alle Verkehrsteilnehmer, die ebenfalls die Gehwege benutzen, sollen sich demnach nicht viel schneller als Fußgänger bewegen dürfen. Dazu zählen zum Beispiel Skater, Scooter- und E-Rollerfahrer oder Radfahrer.
- Nachrichtenagentur dpa