Ganz einfache Faustregel Nebellicht: Wann es erlaubt ist – und wann Bußgelder drohen

Viele Autofahrer schalten die Nebelschlussleuchte zu früh oder gar nicht ein – das kann gefährlich werden. Wir erklären, wann sie erlaubt ist, wann nicht – und welche Beleuchtung bei Nebel wirklich schützt.
Die Nebelschlussleuchte darf nur genutzt werden, wenn die Sichtweite unter 50 Meter sinkt. Starkes Schneetreiben oder Regen rechtfertigen das Einschalten nicht. Gleichzeitig gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. Ein praktischer Orientierungspunkt sind die Leitpfosten am Straßenrand, die im Abstand von 50 Metern stehen.
Sobald der Nebel nachlässt, muss die Leuchte ausgeschaltet werden, damit nachfolgende Fahrzeuge nicht geblendet werden. Wer das vergisst, riskiert ein Bußgeld ab 20 Euro – bei Unfallbeteiligung bis zu 35 Euro.
Nebelscheinwerfer: Flexibler Einsatz
Nebelscheinwerfer dürfen auch bei Regen oder Schneefall genutzt werden, wenn die Sicht behindert ist. Besonders in Tälern oder in der Nähe von Gewässern kann sich Nebel schnell bilden. Hier gilt: Tempo reduzieren, Abblendlicht einschalten – so sind die Rücklichter ebenfalls sichtbar.
Pflicht zum Einschalten besteht nicht. Fernlicht ist bei Nebel generell ungeeignet, da es die Lichtreflexion an den Wassertröpfchen verstärkt. Dadurch sehen Sie noch weniger.
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Tagfahrlicht reicht nicht aus
Viele moderne Fahrzeuge sind mit Tagfahrlicht ausgestattet. Doch im Herbst reicht das nicht aus, da das Tagfahrlicht meist nur vorne leuchtet und sich bei schlechtem Wetter oft nicht automatisch auf Abblendlicht umschaltet. Der ADAC rät daher, auch tagsüber das Abblendlicht einzuschalten, um besser gesehen zu werden.
Welches Tempo ist bei Nebel erlaubt?
Bei eingeschränkter Sicht gilt generell: Tempo = Sichtweite. Wenn Sie also nur 50 Meter weit sehen können, dann dürfen Sie nicht schneller als 50 km/h fahren. Bei noch dichterem Nebel fahren Sie entsprechend langsamer. Seien Sie außerdem jederzeit bremsbereit und halten Sie reichlich Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug.
- adac.de: Im Nebel den Durchblick bewahren
- Nachrichtenagentur dpa
- Nachrichtenagentur Global Press