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EU-Kommission verklagt Polen wegen umstrittener Justizreform


Zwangspensionierung von Richtern
EU-Kommission verklagt Polen wegen Justizreform

Von dpa, pdi, law

Aktualisiert am 24.09.2018Lesedauer: 2 Min.
Bei einem Protest gegen die umstrittene Justizreform in Polen, sind Demonstranten als Verfassungsrichter verkleidet: Die Kommission klagt vor dem EuGH, weil die polnische Regierung auch nach mehrfacher Aufforderung das Justizgesetz nicht freiwillig änderte.Vergrößern des BildesBei einem Protest gegen die umstrittene Justizreform in Polen, sind Demonstranten als Verfassungsrichter verkleidet: Die Kommission klagt vor dem EuGH, weil die polnische Regierung auch nach mehrfacher Aufforderung das Justizgesetz nicht freiwillig änderte. (Quelle: imago-images-bilder)
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Polen muss sich wegen der umstrittenen Justizreform vor Gericht verantworten. Der Deutsche Richterbund lobt die Klage der EU-Kommission im Streit um den Schutz der Rechtsstaatlichkeit.

Wegen der Zwangspensionierung zahlreicher oberster Richter verklagt die EU-Kommission Polen vor dem Europäischen Gerichtshof. Ein von der polnischen Regierungspartei PiS eingeführtes Gesetz verstoße gegen EU-Recht, da es den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit und insbesondere der Unabsetzbarkeit von Richtern untergrabe, erklärte die Kommission in Brüssel.

Sollte der EuGH diese Auffassung teilen, müsste Polen das Gesetz ändern. Andernfalls könnten dem Land enorme Strafzahlungen drohen. Der Deutsche Richterbund lobte die Klage als "erfreulich klares Signal an Polen, sein Rechtssystem wieder an den Standards der EU auszurichten“.

Polen will Gesetz nicht ändern

Richterbund-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn sagte zu t-online.de weiter. „Wer die staatliche Gewaltenteilung einschränkt und den Weg der Rechtsstaatlichkeit verlässt, droht sich in der EU ins Abseits zu stellen.“

Die Kommission klagt vor dem EuGH, weil die polnische Regierung auch nach mehrfacher Aufforderung das Gesetz nicht freiwillig änderte. Es ist Teil der umstrittenen polnischen Justizreformen, die aus Sicht der EU-Kommission die Gewaltenteilung in Polen gefährden und die Unabhängigkeit von Gerichten einschränken.

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Mit dem nun angefochtenen Gesetz wurde das Pensionsalter für Richter am Obersten Gericht von 70 auf 65 Jahre gesenkt. Dies nutzte die politische Führung seit Anfang Juli dazu, etliche missliebige Richter in den Ruhestand zu schicken. Anträge auf eine mögliche Verlängerung der normalen Amtszeit müssen nämlich vom Staatspräsidenten bewilligt werden.

EU klagt bereits wegen anderen Gesetzes

Die "konsequente Reaktion" der EU-Kommission auf das Handeln der polnischen Regierung sei gut, sagte Richterbund-Bundesgeschäftsführer Rebehn zu t-online.de: „Rechtsstaatliche Grundsätze sind die Basis der EU und dürfen nicht nur auf dem Papier stehen.“

Wegen eines neuen Gesetzes zu den ordentlichen Gerichten hatte die Kommission bereits im März Klage gegen Polen eingereicht. Aus Sorge um die Rechtsstaatlichkeit in Polen hat die Kommission gegen das Land auch ein politisches Strafverfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags eingeleitet.

Dieses könnte im letzten Schritt sogar mit einem Entzug des Stimmrechts im EU-Ministerrat enden. Dafür müssten allerdings erst einmal 22 der 28 EU-Staaten zustimmen, dass in Polen die "eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung" von EU-Werten besteht. Diese Mehrheit ist nicht sicher, da Großbritannien sowie andere mittel- und osteuropäische Länder dem Strafverfahren kritisch gegenüberstehen.

Verwendete Quellen
  • dpa
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