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Menschenrechtsverletzungen: EU verschärft Sanktionen gegen Iran


Menschenrechtsverletzung
EU verschärft Sanktionen gegen Iran

Von dpa
13.04.2021Lesedauer: 2 Min.
Hassan Rouhani, iranischer Präsident: Von den Strafmaßnahmen sind acht Einzelpersonen und drei Haftanstalten betroffen.Vergrößern des BildesHassan Rouhani, iranischer Präsident: Von den Strafmaßnahmen sind acht Einzelpersonen und drei Haftanstalten betroffen. (Quelle: ZUMA Wire/imago-images-bilder)
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Wegen Verletzungen der Menschenrechte hat die Europäische Union den Iran mit verschärften Sanktionen belegt. Das Land reagierte darauf bereits mit deutlicher Kritik.

Die Europäische Union hat ihre Sanktionen gegen den Iran wegen Verstößen gegen grundlegende Menschenrechte noch einmal verschärft. Wie der Rat der Mitgliedstaaten am Montag mitteilte, sind von den Strafmaßnahmen acht Einzelpersonen und drei Haftanstalten betroffen. Hintergrund ist die Niederschlagung von Protesten im November 2019. Dabei wurden nach EU-Angaben unbewaffnete Demonstranten und andere Zivilisten in vielen Städten des Landes getötet oder verletzt.

Betroffen sind dem EU-Amtsblatt zufolge der Kommandeur der Revolutionsgarden, Hussein Salami, der Ex-Chef des berüchtigten Ewin-Gefängnis, Gholamresa Siaei, sowie die Gouverneurin der Stadt Shahr-e Qods, Lejla Wasseghi. Zu den betroffenen Haftanstalten zählt das Ewin-Gefängnis. Dort werden politische Gefangene festgehalten. In dem Gefängnis soll es wiederholt Folterungen und andere schwere Menschenrechtsverletzungen gegeben haben.

Der Iran verurteilte das Vorgehen der EU umgehend. "Diese Sanktionen sind politisch motiviert, illegitim und für uns daher auch ohne Bedeutung", sagte Außenamtssprecher Said Chatibsadeh am Montagabend. Falls die EU es mit Menschenrechten im Iran ernst meine, solle sie ihr Schweigen zu "unmenschlichen" Sanktionen der USA brechen, die die Rechte von mehr als 83 Millionen Iranern beträfen, so der Sprecher laut Nachrichtenagentur Isna.

Vermögenswerte eingefroren

Die Sanktionen sehen vor, dass sämtliche Vermögenswerte der betroffenen natürlichen oder juristischen Personen in der EU eingefroren werden. Außerdem dürfen ihnen kein Geld oder wirtschaftliche Ressourcen mehr zur Verfügung gestellt werden. Für die Einzelpersonen gilt zudem ein EU-weites Einreiseverbot. Bereits bestehende EU-Strafmaßnahmen wegen Menschenrechtsverletzungen wurden um ein weiteres Jahr verlängert.

Zahlreiche Wirtschafts- und Finanzsanktionen gegen den Iran hatte die EU Anfang 2016 aufgehoben. Hintergrund war der Abschluss eines umfassenden Abkommens zur Beendigung des Atomstreits mit dem Land. Es soll den Bau einer iranischen Atombombe verhindern und eine ausschließlich friedliche Nutzung von Atomenergie im Iran sicherstellen. Die Zukunft der Vereinbarung ist nach dem einseitigen Ausstieg der USA unter dem früheren Präsidenten Donald Trump ungewiss. Inzwischen wird darüber wieder verhandelt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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