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Gesetz gegen Vollverschleierung: Dänemark verbietet Burka und Nikab


Gesetz gegen Verschleierung
Dänemark verbietet Burka und Nikab

Von afp, dpa
Aktualisiert am 31.05.2018Lesedauer: 1 Min.
Eine junge Muslima mit Nikab: Dänemark hat das öffentliche verschleiern verboten. (Symbolbild)Vergrößern des BildesEine junge Muslima mit Nikab: Dänemark hat das öffentliche verschleiern verboten. (Symbolbild) (Quelle: picture alliance/Rolf Kremmin/dpa-bilder)
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In Dänemark darf man sein Gesicht von August an in der Öffentlichkeit nicht mehr verhüllen. Ein entsprechendes Verbot hat das Parlament nun beschlossen.

In Dänemark droht ab August jedem eine Strafe, der in der Öffentlichkeit sein Gesicht verhüllt. Das Parlament in Kopenhagen stimmte einem Gesetz zu, das vor allem gegen islamische Gesichtsschleier wie Burka und Nikab wirken soll. Es wurde mit 75 Ja-Stimmen bei 30 Gegenstimmen angenommen.

Das Gesetz verbietet aber auch Hüte, Mützen, Schals, Masken, Helme und künstliche Bärte, die das Gesicht stark verdecken. Weiter erlaubt bleibt es allerdings, sich an kalten Tagen den Schal weit ins Gesicht zu ziehen oder zu Karneval Masken zu tragen.

Strafe in Höhe von 135 Euro

Beim ersten Verstoß gegen das Verhüllungsverbot droht eine Strafe von umgerechnet 135 Euro. Wird man zum vierten Mal erwischt, kostet es rund 1350 Euro. Es soll jedoch niemand auf der Straße gezwungen werden, die Burka auf der Straße abzunehmen, hatte Justizminister Søren Pape Poulsen zuvor erklärt. Man werde lediglich nach Zahlung der Strafe aufgefordert, nach Hause zu gehen.

Dänemark ist nicht das einzige europäische Land mit einem Verhüllungsverbot. Als erstes führte 2011 Frankreich eine entsprechende Regelung ein. Auch in Österreich und Belgien darf das Gesicht seit dem vergangenen Herbst nicht mehr verhüllt werden. In Deutschland will die AfD muslimischen Frauen das Tragen von Nikab und Burka im öffentlichen Raum verbieten, auch Teile der CSU sprachen sich dafür aus.

Verwendete Quellen
  • AFP, dpa
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