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EuGH-Urteil: "Die Pkw-Maut war von Anfang an eine Fehlkonzeption"


"Die Pkw-Maut war von Anfang an eine Fehlkonzeption"

Von dpa, rtr, nhr

Aktualisiert am 18.06.2019Lesedauer: 2 Min.
Maut-Schilder an der Autobahn: Das deutsche Gebührenmodell ist illegal, entschieden EU-Richter.Vergrößern des BildesMaut-Schilder an der Autobahn: Das deutsche Gebührenmodell ist illegal, entschieden EU-Richter. (Quelle: imago-images-bilder)
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Im Gesetz steht sie, kassiert wurde die Pkw-Maut bislang nicht: Das oberste EU-Gericht hat die CSU-Pläne nun gestoppt. Österreich hatte geklagt – auch deutsche Politiker waren skeptisch.

Die Pkw-Maut in Deutschland ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) rechtswidrig. Sie sei mit europäischem Recht unvereinbar, erklärten die obersten EU-Richter in Luxemburg. Die Einführung der Maut nach dem jetzigen Modell ist damit nicht möglich.

Die deutsche Pkw-Maut ist laut Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer in ihrer jetzigen Form "vom Tisch". Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs sei "zu respektieren und zu akzeptieren", sagte der CSU-Politiker.

Die Maut war vor allem ein Prestigeprojekt der CSU in der Bundesregierung. Sie sollte auf Bundesstraßen und Autobahnen ab Oktober 2020 kassiert werden. Inländische Autobesitzer sollten im Gegenzug für Mautzahlungen durch eine geringere Kfz-Steuer komplett entlastet werden. Fahrer aus dem Ausland sollten nur für Autobahnen zahlen.

Österreich klagte gegen deutsche Maut

Der bayerische Freie-Wähler-Chef und CSU-Koalitionspartner Hubert Aiwanger hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Pkw-Maut begrüßt. "Die Pkw-Maut war von Anfang an eine Fehlkonzeption", schrieb Aiwanger. Mit gerade einmal sieben Prozent ausländischen Autos sei der Bürokratieaufwand deutlich höher als der Nutzen daraus. Es sei gut, dass die Maut gestoppt worden sei, "bevor noch mehr deutsches Steuergeld versenkt" werde, kommentierte er.

Die Maut war in Deutschland 2015 beschlossen worden. Die EU-Kommission gab ihre Bedenken nach langem Ringen und leichten Änderungen 2016 auf. Österreich gab sich damit jedoch nicht zufrieden und zog vor Gericht. Die Alpenrepublik argumentierte, die sogenannte Infrastrukturabgabe diskriminiere verbotenerweise ausländische Fahrzeugbesitzer, weil inländische Autobesitzer über die Kfz-Steuer voll entlastet würden. Bei der Klage wurde Österreich von den Niederlanden unterstützt. Das ist ein "Pluspunkt für den niederländischen Autofahrer", erklärte Verkehrsministerin Cora van Nieuwenhuizen am Dienstag in Den Haag, wie die niederländische Agentur ANP berichtet.

Deutsches Maut-Modell "diskriminierend"

Die Luxemburger Richter führten weiter an, die Abgabe sei diskriminierend, weil ihre wirtschaftliche Last praktisch ausschließlich auf den Haltern und Fahrern von in anderen EU-Staaten zugelassenen Fahrzeugen liege. Sie verstoße zudem gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs im EU-Binnenmarkt. Nach Abzug der Kosten sollte die Maut laut Verkehrsministerium etwa 500 Millionen Euro pro Jahr für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur einbringen. An den Zahlen gab es allerdings Zweifel.


Nach dem EuGH-Urteil hat der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber eine Überprüfung anderer Maut-Regelungen in Europa wie etwa in Österreich gefordert. "Ich erwarte, dass die Kommission dieses Urteil jetzt zum Anlass nimmt, alle europäischen Mautsysteme im Lichte dieses Urteils zu überprüfen", teilte Ferber am Dienstag mit. "Gerade beim österreichischen Modell habe ich große Zweifel. Hier darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden", sagte der Augsburger.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa, Reuters
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