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Frankreich: Rückschlag für Marine Le Pen vor Gericht


Frankreichs Rechtspopulistin droht das Aus
Rückschlag für Le Pen

Von dpa, afp
16.10.2025Lesedauer: 2 Min.
Marine Le Pen muss derzeit um den Fortgang ihrer Karriere als Spitzenpolitikerin fürchten.Vergrößern des Bildes
Marine Le Pen muss derzeit um den Fortgang ihrer Karriere als Spitzenpolitikerin fürchten. (Quelle: IMAGO/Adnan Farzat)
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Marine Le Pen hat vor Gericht einen Rückschlag hinnehmen müssen. Sie kämpft darum, bei der kommenden Wahl für ihre rechtsextreme Partei antreten zu dürfen.

Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen hat im Kampf gegen ein drohendes politisches Aus einen Rückschlag erlitten. Das höchste Verwaltungsgericht des Landes wies am Mittwoch eine Klage der Politikerin gegen Bestimmungen des Wahlrechts zurück. Le Pen wollte damit erreichen, dass sie nicht von der Teilnahme an Parlamentswahlen ausgeschlossen werden kann.

Hintergrund ist ein anderes juristisches Verfahren, in dem es um ein mögliches Ämterverbot geht. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, ob Le Pen bei der Präsidentschaftswahl 2027 als Spitzenkandidatin des rechtsextremen Rassemblement National (RN) antreten darf.

Die Richter lehnten die Klage Le Pens gegen das Wahlrecht mit der Begründung ab, sie ziele nicht auf die Aufhebung von Vorschriften, sondern auf eine Gesetzesänderung ab. Die von ihr angefochtenen Artikel seien zudem entweder nicht existent oder stünden in keinem Zusammenhang. Ungeachtet des Urteils kündigte Le Pens Anwalt an, dass seine Mandantin im Falle vorgezogener Parlamentswahlen beabsichtige, im Departement Pas-de-Calais erneut für einen Sitz im Abgeordnetenhaus zu kandidieren.

Endgültige Entscheidung wird im Januar erwartet

Le Pen und andere Mitglieder ihrer Partei wurden im vergangenen März wegen der Veruntreuung von Geldern verurteilt. Ein Pariser Strafgericht hatte gegen die Rechtspopulistin eine vierjährige Haftstrafe und eine Geldstrafe von 100.000 Euro verhängt. Besonders traf Le Pen jedoch das verhängte fünfjährige Verbot, öffentliche Ämter auszuüben. Es ist trotz laufender Berufungsverfahren sofort vollstreckbar.

Damit wäre Le Pen nicht in der Lage, bei einer vorgezogenen Parlaments- oder Präsidentschaftswahl zu kandidieren. Regulär steht die kommende Präsidentschaftswahl, bei der Le Pen kandidieren wollte, 2027 an. Aufgrund der aktuellen politischen Krise in Frankreich kann es aber durchaus vorgezogene Parlamentswahlen geben. Teile der Opposition fordern zudem den Rücktritt von Präsident Emmanuel Macron, was eine vorgezogene Präsidentschaftswahl zur Folge hätte.

Le Pen hat das Urteil gegen sich als politisch motiviert kritisiert. Eine endgültige Entscheidung in dem Strafverfahren wird im Januar erwartet.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen AFP und dpa
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