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Urteil in Koblenz: Haftstrafe für Gehilfen von syrischem Folterknecht


Deutsches Gericht verurteilt Gehilfen von syrischem Folterknecht

Von afp
Aktualisiert am 24.02.2021Lesedauer: 1 Min.
Amtsgericht in Koblenz: Dem Angeklagten wurde Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form von Folter nachgewiesen.Vergrößern des BildesAmtsgericht in Koblenz: Dem Angeklagten wurde Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form von Folter nachgewiesen. (Quelle: dpa-bilder)
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Er half beim Transport von Gefangenen – die wurden im Auftrag des syrischen Staates gefoltert. In Deutschland wurde Eyad A. nun der Prozess gemacht. Die Strafe ist hoch.

Im weltweit ersten Prozess um Mord und Folter durch den syrischen Staat hat das Oberlandesgericht Koblenz sein erstes Urteil gesprochen. Das Gericht verurteilte den Mitangeklagten Eyad A. am Mittwoch wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form von Folter und schwerwiegender Freiheitsberaubung zu viereinhalb Jahren Haft. Die Bundesanwaltschaft hatte fünfeinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung einen Freispruch.

Gegen den Hauptangeklagten Anwar R. wird voraussichtlich bis zum Herbst weiter verhandelt. Das Verfahren gegen beide Angeklagte wurde in der vergangenen Woche aufgespalten. Laut Anklage sollen A. und R. dem syrischen Geheimdienst von Machthaber Baschar al-Assad angehört haben.

A. soll Mitarbeiter einer Unterabteilung gewesen sein und den Transport von 30 festgenommenen Demonstranten begleitet haben, die bereits auf der Fahrt zum Gefängnis geschlagen worden sein sollen. Nach Überzeugung der Anklage wusste A. bei der Festnahme der Menschen von der systematischen Folter in dem Gefängnis.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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