Das neue Wahlrecht sieht vor, dass Überhangmandate für eine Partei automatisch zu Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien führen. So bleibt das Größenverhältnis zueinander erhalten. Damit soll die Bundestagswahl im Herbst vor juristischen Anfechtungen geschützt werden.
Weitere Hintergründe zur Bundestagswahl 2013
Das 2011 beschlossene Wahlrecht war vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden - vor allem wegen der großen Zahl an möglichen Überhangmandaten.
24 zusätzliche Sitze für die Union 2009
Überhangmandate entstehen dann, wenn die Zahl der gewonnenen Direktmandate einer Partei größer ist als die Zahl der Sitze, die ihr nach dem Zweitstimmenanteil eigentlich zustehen.
Auf diesem Wege hatten CDU und CSU bei der Wahl 2009 insgesamt 24 zusätzliche Sitze gewonnen - alle anderen Parteien gingen damals leer aus.
Bundestag bald massiv aufgebläht?
Das neue Modell führt in etwa zu folgender Vorgehensweise: Partei A hat zum Beispiel exakt doppelt so viele Parlamentssitze errungen wie Partei B. Wenn Partei A jetzt aber zusätzlich noch Überhangmandate geholt hat, dann müsste es im Gegenzug für Partei B so viele Ausgleichsmandate geben, bis die Zahl der Abgeordneten von Partei A wieder doppelt so groß ist wie die von Partei B.
Dieses Verfahren könnte den Bundestag allerdings massiv aufblähen. Derzeit gehören dem Parlament 620 Abgeordnete an. Wenn das neue Verfahren bereits vor vier Jahren Anwendung gefunden hätte, wären es etwa 670 Parlamentarier. Skeptiker befürchten sogar, dass es je nach Wahlergebnis weit mehr als 800 werden könnten.