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Laschets Wahlzettel-Fehler: "Wahlvorstand hätte ihn zurückweisen müssen"


Laschets Wahlzettel-Fehler
"Der Wahlvorstand hätte ihn zurückweisen müssen"


Aktualisiert am 26.09.2021Lesedauer: 3 Min.
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Wahlzettel-Fehler: Hier gibt Laschet seine Stimme falsch ab. (Quelle: reuters)

Bei der Stimmabgabe begehen der Kanzlerkandidat der Union und seine Frau einen Fehler: Auf Fotos ist klar zu erkennen, wo sie ihr Kreuz gemacht haben. Drohen ihnen nun rechtliche Konsequenzen?

Die Webseite des Bundeswahlleiters ist eindeutig: "Niemand soll nachvollziehen können, welche Person für welche Wahlvorschläge gestimmt hat", heißt es dort. Im Falle des Kanzlerkandidaten der Union, Armin Laschet, ist das allerdings am Morgen des Wahlsonntags nicht der Fall gewesen. Auf Video- und Fotoaufnahmen ist klar erkennbar, dass Laschet seine Erst- und Zweitstimme der CDU gegeben hat. Auch bei seiner Frau ist das Kreuz für die Christdemokraten bei der Erststimme zu sehen.

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"Das Wahlgeheimnis ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht", kritisiert Wilko Zicht von der Webseite wahlrecht.de das Verhalten von Laschet und dessen Frau. Im Gespräch mit t-online nimmt Zicht auch den örtlichen Wahlvorstand in die Pflicht: "Der Wahlvorstand hätte ihn zurückweisen müssen."

Stimme bleibt gültig

Konkret bezieht sich Zicht dabei auf Paragraf 56 der Bundeswahlordnung: Dort steht geschrieben, dass der Vorstand einen Wähler zurückweisen muss, wenn der Stimmzettel wie bei Laschet so gefaltet ist, dass die Stimmabgabe erkennbar ist. Als Konsequenz hätten der Politiker und seine Ehegattin einen neuen erhalten und ihn so falten müssen, dass die Kreuze nicht zu sehen sind.

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Da dies allerdings nicht geschehen sei, geht Zicht nicht davon aus, dass Laschet weitere Konsequenzen fürchten muss. Rechtlich betrachtet ist die Stimme nämlich gültig. Zudem sei es nicht erlaubt, die Stimme bei der Auszählung auszusortieren.

Dementsprechend äußert sich auch der Bundeswahlleiter am Nachmittag: "Kommt es zu einer Fehlfaltung, teilt der Wahlvorstand einen neuen Stimmzettel aus. Gelangt der Stimmzettel dennoch in die Wahlurne, kann er nicht mehr aussortiert werden und ist gültig", heißt es von der Pressestelle auf Twitter. Auch sei keine Wählerbeeinflussung durch Laschets Verhalten erkennbar.

Keine einheitlichen Vorgaben beim Falten

"Seltsam ist, dass seine Frau den gleichen Fehler begangen hat. Möglicherweise waren die Stimmzettel nicht optimal vorgefaltet", wundert sich Zicht über den Vorfall. Allerdings gibt es laut dem Wahlrechtsexperten bundesweit keine einheitlichen Vorgaben bei der Urnenwahl, wie die Zettel gefaltet werden müssen. Auch ein Merkblatt wie bei der Briefwahl sei in den Wahlkabinen nicht vorhanden.

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Neu ist der Falt-Fauxpas bei einem Spitzenpolitiker übrigens nicht: Zicht verweist diesbezüglich auf einen Vorfall aus einer vergangenen Bundestagswahl: 2005 wurde der damalige CSU-Vorsitzende Edmund Stoiber dabei fotografiert, wie er einen nicht vollständig gefalteten Stimmzettel in den Händen hielt. Der Vorfall blieb damals ebenfalls ohne weitere Konsequenzen.

Obwohl auch Laschets Verhalten wohl ohne Folgen bleiben wird, ist der Aufschrei im Netz groß. Das Portal union-watch.de hat bereits eine Anzeige gegen die "Bild"-Redaktion erstattet, die zuerst auf den Ausschnitt aus dem Foto eines AFP-Fotografen gezoomt hatte. Konkret sehe man durch die Berichterstattung das Wahlgeheimnis verletzt.

Wahlrechtsexperte Zicht sieht dafür allerdings keine Grundlage: "Es ist presserechtlich völlig legitim, über den Vorgang zu berichten." Auch sei das Wahlgeheimnis durch Laschet und seine Frau verletzt worden, selbst wenn der Vorgang nicht fotografiert worden wäre.

Erste Vermutungen, dass die Wahlurne bei Laschets Stimmabgabe nicht korrekt verschlossen war, bestätigten sich nicht. Die Stadt Aachen teilte t-online mit, die Urne sei am Morgen ordnungsgemäß überprüft und verschlossen worden. Dies geschehe immer im Mehraugenprinzip. "Zusätzlich handelt es sich um ein Schloss, aus dem der Schlüssel nicht entfernt werden kann, solang es nicht vollständig abgeschlossen ist", teilte eine Sprecherin mit.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Interview mit Wilko Zicht am 26.09.2021
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