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Jan Böhmermann: Urteil zum "Schmähgedicht" gefallen


"Schmähgedicht" teils verboten
Landgericht Hamburg erlässt Verfügung gegen Böhmermann

Von dpa
Aktualisiert am 18.05.2016Lesedauer: 2 Min.
Das Landgericht Hamburg hat eine erste Entscheidung im Fall Böhmermann getroffen.Vergrößern des BildesDas Landgericht Hamburg hat eine erste Entscheidung im Fall Böhmermann getroffen. (Quelle: dpa-bilder)
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Der Hauptteil des "Schmähgedichts" von Jan Böhmermann über Recep Tayyip Erdogan ist unzulässig. Das Landgericht Hamburg erließ deshalb ein einstweilige Verfügung gegen den Satiriker.

Damit darf der Satiriker sein Gedicht nicht öffentlich wiederholen. Im Fall einer Zuwiderhandlung drohen nach Angaben des Gerichts ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Der Anwalt von Böhmermann findet das Urteil falsch.

Kritik am Umgang mit Menschenrechten erlaubt

In der einstweiligen Verfügung hat das Gericht das Gedicht zwar grundsätzlich als Satire angesehen. Dennoch verboten die Richter weite Teile daraus.

Erlaubt sind dagegen die Stellen, die Erdogan und seinen Umgang mit Menschenrechten betreffen. "Sackdoof, feige und verklemmt, ist Erdogan der Präsident" und "Er ist der Mann der Mädchen schlägt und dabei Gummimasken trägt" darf Böhmermann ebenfalls weiterhin sagen.

Gericht entscheidet selektiv

Mit seiner Entscheidung hat das Gericht dem Antrag des türkischen Staatsoberhauptes also nur teilweise stattgegeben. Der Anwalt Jan Böhmermanns, Christian Schertz, kommentierte die Entscheidung so: "Wir halten den Gerichtsbeschluss in der konkreten Form für falsch, wenngleich er insbesondere die Aussagen, die den Umgang von Erdogan mit der Meinungsfreiheit in der Türkei betreffen, für zulässig erachtet hat."

Das Gericht gehe richtigerweise davon aus, dass es sich bei dem Gedicht um Kunst und eine Satire handle. Es mache dann aber den Fehler, bestimmte Aussagen solitär herauszugreifen und zu verbieten, die es als herabwürdigend empfinde. "Das geht im Bereich der Kunstfreiheit nicht." Man prüfe deshalb weitere Rechtsmittel.

Anwalt will Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Außerdem sei nicht berücksichtigt worden, dass Böhmermann erklärt habe, das Gedicht sei einzeln betrachtet eine Schmähung und nicht erlaubt. Er habe sie sich damit ausdrücklich nicht zu eigen gemacht.

Zu dieser Spezialität des Falls biete die Beschlussbegründung keine differenzierten Ausführungen, teilte Schertz mit. "Wir werden daher auch hier Rechtsmittel prüfen und gegebenenfalls auch überlegen, Herrn Erdogan zur sogenannten Hauptsacheklage aufzufordern, um notfalls eine Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht zu erwirken."

Die aktuelle Entscheidung zum Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Böhmermann ist nach Angaben eines Landgerichts-Sprechers unabhängig von den Verfahren, die Böhmermann auf Grundlage des Paragrafen 185 wegen Beleidigung und des Paragrafen 103 wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes noch drohen können.

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