Im November soll das neue Gesetz zur Sterbehilfe fertig sein. Jetzt haben Abgeordnete vier konkurrierende Vorschläge im Bundestag diskutiert. Nach derzeitigem Stand ist Beihilfe zum Selbstmord straffrei.
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jetzt bei XXXLutzBewegt schilderte Peter Hintze im Bundestag, wie ihm ein Kameramann spontan von einem Patienten erzählte, "dessen Gesicht vom Tumor zerfressen war". "Palliativ war nichts mehr zu machen. In seiner Verzweiflung sprang er aus dem Krankenhausfenster. Er starb durch den Aufprall", berichtete der Bundestagsvizepräsident. "Wir wollen nicht, dass sich ein Verzweifelter, Todkranker aus dem Fenster stürzen muss."
Das will niemand. Doch wie einer solchen Situation zu begegnen ist, da gingen die Meinungen der Abgeordneten bei der ersten Lesung der vier Gesetzentwürfe zum Teil weit auseinander.
Entwurf Nummer 1: Geschäftsmäßige Sterbehilfe verbieten
Dieser Gesetzesentwurf ist am aussichtsreichsten, schon 210 Abgeordnete unterstützen ihn, darunter Bundeskanzlerin Angela Merkel.
Nach den Worten des CDU-Abgeordneten Michael Brand müsse bei der Gesetzgebung das Leitmotiv sein: "Sterben an der Hand und nicht durch die Hand eines Mitmenschen". Sein Entwurf biete einen Weg der Mitte: Geschäftsmäßige, auf Wiederholung angelegte Sterbehilfe solle verboten, der Freiraum des Arztes aber wie bisher belassen werden. Sterbenden solle man die Leiden nehmen, nicht das Leben.
Einen ärztlich assistierten Suizid lehnt die Abgeordnetengruppe um Brand, Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Linke) und Elisabeth Scharfenberg (Grüne) vehement ab.
Entwurf Nummer 2: Rechtssicherheit für Ärzte
Dieser Gesetzesentwurf hat bereits 100 Unterstützer und stammt von Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) und den beiden SPD-Politikern Carola Reimann und Karl Lauterbach.
Der Entwurf lehnt eine Verschärfung des Strafrechts ab. Nicht Staatsanwälte gehörten ans Krankenbett, sondern Angehörige und vertrauensvolle Ärzte. Der Maßstab müsse der leidende Mensch sein und sein Recht zu entscheiden, "ob er die Qual des Todeskampfes noch ertragen kann".
Die Abgeordneten wollen einen ärztlich assistierten Suizid ermöglichen, um das nach ihrer Einschätzung schärfere ärztliche Berufsrecht auszuhebeln. Der Entwurf solle Ärzten Handlungsfreiheit geben in den wenigen Situationen, in denen die Palliativmedizin an ihre Grenzen stoße, sagte Hintze. Reimann unterstrich, mit diesem Gesetz müsste niemand mehr ins Ausland fahren, um Hilfe beim Sterben zu bekommen. Damit schade man Sterbehilfevereinen mehr als durch ein Strafrechtsverbot.
Sollte sich Entwurf Nummer 1 durchsetzen, befürchten Hintze und Lauterbach, dass kein Arzt mehr Beihilfe zum Suizid leisten werde, aus Angst vor Strafverfolgung. "Jeder Arzt, der es zweimal macht, macht sich strafbar", monierte Hintze.
Entwurf Nummer 3: Sterbehilfevereine ja, Profit nein
Auch Renate Künast von den Grünen wendete sich gegen den Entwurf von Brand und Griese. "Wenn wir zu viel einschränken, nehmen wir den Menschen ihre Selbstbestimmung am Ende ihres Lebens", kritisierte sie die Vorlage. Die Grünen-Abgeordnete unterstrich, es gebe keine Strafbarkeitslücke.
Nach den Vorstellungen der Gruppe um Künast und Petra Sitte (Linke) soll es bei der jetzigen 150-jährigen Rechtsregelung bleiben: Suizid ist straffrei und Beihilfe dazu auch. Verboten werden solle jedoch gewerbsmäßige Beihilfe. Vereine sollten also nur verboten werden, sofern sie finanzielle Interessen verfolgen.
Entwurf Nummer 4: Verbot der Beihilfe, Ausnahme in Extremfällen
In die genau entgegengesetzte Richtung geht der Vorschlag des CDU-Abgeordneten Patrick Sensburg, die bislang erlaubte Sterbehilfe künftig generell unter Strafe zu stellen. "Es ist keine humanitäre Tat, einem Menschen dabei zu helfen, sich umzubringen", begründet er seine Initiative - die aber nur wenig Unterstützung im Parlament findet.
Nach Sensburgs Einschätzung gehen die meisten Bundesbürger davon aus, dass Hilfe zur Selbsttötung verboten sei. Diese Menschen hätten also ein Unwertbewusstsein bei dieser Handlung. Allerdings räumt auch Sensburg ein, dass Sterbehilfe in extremen Ausnahmefällen von großem Leid straffrei bleiben sollte.
Den letzten beiden Entwürfen werden nur Außenseiterchancen eingeräumt.