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Bundesregierung distanziert sich: Horst Seehofers Skandalbrief zum Brexit


Bundesregierung distanziert sich
Das ist Seehofers Skandalbrief zum Brexit

  • Jonas Mueller-Töwe
Von Jonas Mueller-Töwe

Aktualisiert am 13.07.2018Lesedauer: 3 Min.
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Seehofers Brief an die EU-Kommission: t-online.de dokumentiert das Schreiben im Wortlaut, von dem sich die Bundesregierung distanzierte.Vergrößern des Bildes
Seehofers Brief an die EU-Kommission: t-online.de dokumentiert das Schreiben im Wortlaut, von dem sich die Bundesregierung distanzierte. (Quelle: FragDenStaat.de/Benjamin Springstrow/imago-images-bilder)

Mit einem unabgestimmten Brief an die EU-Kommission hat Innenminister Seehofer für Wirbel gesorgt. Die Bundesregierung distanzierte sich. Das ist der Skandalbrief im Wortlaut.

Der umstrittene Brief des Innenminister an die EU-Kommission zum Brexit ist öffentlich. Vergangene Woche hatte Horst Seehofer mit dem nicht abgestimmten Schreiben in die Brexit-Verhandlungen interveniert – und damit für Irritationen und Empörung gesorgt. Die Europäische Union vertritt in Fragen des Brexits eine harte Linie gegenüber Großbritannien, will sich nicht auseinanderdividieren lassen – da kam der Brief zur Unzeit.

Kompletter Brief nun öffentlich

Bundesregierung und EU-Kommission distanzierten sich deutlich von der Seehofer-Position, über die zuerst die "Financial Times" berichtete. Nun hat das Internetportal "Frag den Staat" den kompletten Brief veröffentlicht, den t-online.de hier dokumentiert. "Frag den Staat" hat sich auf Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) spezialisiert und will Bürgern zur Durchsetzung ihrer Informationsansprüche verhelfen.

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Der Brief im Wortlaut:

"Sehr geehrter Herr Vizepräsident,

die Verhandlungen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der europäischen Union sind in eine entscheidende Phase eingetreten. Während bis zum Abschluss eines Austrittsabkommens mit der Nordirlandfrage und der Rolle des EuGH weiterhin zentrale Hürden zu nehmen sind, haben auch die Gespräche über die Rahmenbedingungen der künftigen Beziehungen der EU zum Vereinigten Königreich begonnen.

Für letztere hat der Europäische Rat in seinen Leitlinien vom März 2018 Vorgaben gemacht auf die nun auch im Entwurf der Leitlinien für den ER Ende dieses Monats verwiesen wird.

Die Leitlinien verdeutlichen, dass die EU eine enge Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich in allen Politikbereichen anstrebt, einschließlich der Inneren Sicherheit. Der Tenor der Leitlinien und die von der Kommission in den Verhandlungen verfolgte Linie legen jedoch durch den Verweis auf den künftigen Status des Vereinigten Königreichs als Drittstaat ein Verhältnis nahe, das zwangsläufig ein Minus im Vergleich zur EU-Mitgliedschaft und damit ein Minus im Rahmen der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit bedeutet.

Es ist nicht meine Intention, die Verhandlungen der Kommission mit dem Vereinigten Königreich und deren strategische Ausrichtung zu kommentieren. Ich erlaube mir jedoch als Innenminister eines europäischen Mitgliedstaates darauf hinzuweisen, dass die Sicherheit der Bürger höchste Priorität auch in der Europäischen Union genießen muss. Diese sollten wir nicht zu Disposition stellen.

Aus diesem Grund halte ich eine uneingeschränkte Sicherheitszusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit für unverzichtbar. Auf Grundlage unserer gemeinsamen Wertebasis ist das Vereinigte Königreich als vertrauensvoller Partner unter anderem beim Kampf gegen den Terrorismus und gegen die organisierte Kriminalität unverzichtbar. Abstriche in dieser Zusammenarbeit sollten wir nicht akzeptieren.


Es ist selbstverständlich, dass das Vereinigte Königreich nach dem Austritt nicht mehr Teil der Union ist, dies darf jedoch nicht zu einem Sicherheitsverlust unserer Bevölkerung führen. Insbesondere sind aus mitgliedstaatlicher Sicht die EU-Sicherheitsinformationssysteme, wie SIS II, PNR, Europol und ECRIS, von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Der hierüber gewährleistete schnelle und direkte Datenabgleich der Polizei- und Sicherheitsbehörden lässt sich nicht gleichwertig durch an traditioneller Drittstaatenkooperation orientierten Strukturen ersetzen. Ich bin daher der Überzeugung, dass sich ein dauerhaft hohes Sicherheitsniveau in Europa nur gewährleisten lässt, wenn die gesamte EU-Sicherheitsarchitektur für das Vereinigte Königreich adäquat in eine neue umfassende Sicherheitspartnerschaft mit der EU überführt wird.

In unmittelbarer Auswirkung in DEU müssten ohne umfassende Neuregelung der Sicherheitspartnerschaft sämtliche GBR-Daten aus unserem Bestand gelöscht werden. eine solche Entscheidung ist kaum revidierbar.

Auch im Bereich der Cyber-Sicherheit wurde 2016 zur Förderung rascher und wirksamer operativen Zusammenarbeit der MS mit der NIS-RL das CSIRTs-Netzwerk etabliert. Eine fehlende institutionelle Einbindung GBRs wurde auch hier die EU-weite operative Kooperation langfristig erschweren.

Unser gemeinsames Ziel, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Europa, sollte dabei vor die Klammer der Austrittsverhandlungen gezogen werden. Verluste in der europäischen Sicherheitsstruktur würden alle Bürgerinnen und Bürger in den Mitgliedstaaten in einem Grundbedürfnis nach Sicherheit beeinträchtigen. Die allgegenwärtigen grenzüberschreitenden Bedrohungen durch Terroranschläge verdeutlichen die Notwendigkeit für eine zukünftig uneingeschränkte Kooperation.

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